Implenia AG gibt im Letzigrund-Streit mit der Stadt Zürich nicht auf

17.10.2016, Implenia zieht das Urteil des Obergerichts Zürich vom 15. September 2016 im Verfahren um den ausstehenden Werklohn für den Bau des Letzigrund-Stadions ans Bundesgericht weiter. Die Frage der Haftung des Totalunternehmers für die Planung des Bauherrn ist nicht nur für Implenia, sondern für die ganze Totalunternehmerbranche von zentraler Bedeutung. Der Entscheid der höchsten Instanz soll Klarheit in dieser Frage schaffen.
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