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Prämienausgleich 2017 Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

17.02.2017, Zwischen 1996 und 2013 haben die Versicherten in einigen Kantonen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenversicherungsprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht zwischen der Höhe der Prämie und den Kosten für die Vergütung medizinischer Leistungen wird zwischen 2015 und 2017 teilweise ausgeglichen. Deshalb erhalten Versicherte in den Kantonen, in denen die Prämien zu hoch waren, im Jahr 2017 zum dritten und letzten Mal Rückerstattungen von insgesamt rund 360 Millionen Franken. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat nun die Höhe des Betrags berechnet, welchen die einzelnen Versicherten 2017 erhalten.



Im Jahr 2017 werden die Krankenversicherer in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 360 Millionen Franken an die Versicherten auszahlen. Der Unterschied zwischen der einbezahlten Prämie und den Aufwendungen für die Vergütung medizinischer Leistungen war in diesen Kantonen unterschiedlich gross. Entsprechend werden auch die Rückerstattungen in den einzelnen Kantonen unterschiedlich hoch ausfallen.

Die 360 Millionen Franken setzen sich aus zwei verschiedenen Beträgen zusammen: Der Bund leistet 2017 seinen dritten Beitrag von 88,7 Millionen Franken; die Versicherer leisten einen Beitrag an die Prämienkorrektur in der Höhe von 271 Millionen Franken. Diese Beiträge werden in Form einer „Prämienrückerstattung“ an die Versicherten in den Kantonen ausbezahlt, welche in der Vergangenheit zu viel Prämien bezahlt haben. Die Krankenversicherer ziehen die Beträge von der Juniprämie ab oder zahlen sie separat an die Versicherten aus. Mit dieser dritten und letzten Rückerstattung ist die Korrektur der Prämien der Jahre 1996 bis 2013 abgeschlossen.

Die Versicherten haben auch dann Anspruch auf die Prämienrückerstattung, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen (z.B. im Fall einer Prämienverbilligung). Die Kantone können aber die Prämienverbilligung um den betreffenden Betrag (Prämienrückerstattung) kürzen. Nicht betroffen von allfälligen Kürzungen sind Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen.

Die konkreten Beträge für die einzelnen Kantone sind im Anhang „Auszahlungen 2017“ zu finden.

Die Prämienkorrektur im Detail
Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) und den Kosten für die medizinischen Leistungen entstanden. In gewissen Kantonen war das Verhältnis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teilausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Millionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu tiefe Prämien bezahlt wurden. Die Versicherten in elf Kantonen, in denen zu tiefe Prämien bezahlt worden waren, mussten 2015 und 2016 einen Prämienzuschlag bezahlen. Betroffen waren die Kantone BE, LU, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR und JU. Die Versicherten in den Kantonen SG und VS mussten nur 2015 einen Prämienzuschlag bezahlen. Der Prämienzuschlag wurde vom Bundesamt für Gesundheit festgelegt. Er war von Kanton zu Kanton und von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Jedoch überstieg der Zuschlag den rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben 2015 und 2016 nicht. 2017 wird kein Prämienzuschlag mehr erhoben, da mit dem Prämienzuschlag 2015 und 2016 der von den Versicherten zu leistenden Betrag von maximal 266 Millionen Franken bereits erreicht wurde. Die Versicherten in den Kantonen, in denen zu hohe Prämien bezahlt worden waren, erhielten 2015 Prämienrückerstattungen und – Abschläge von insgesamt 254,7 Millionen Franken; im Jahr 2016 waren es 188 Millionen Franken.


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