WEKO: Keine vorsorglichen Massnahmen in der Untersuchung Eishockey im Pay-TV

12.07.2017, Die Wettbewerbskommission (WEKO) ordnet in der Untersuchung im Bereich der Übertragung von Eishockey im Pay-TV keine vorsorglichen Massnahmen an. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Der Erlass vorsorglicher Massnahmen setzt unter anderem voraus, dass ohne ihren Erlass, d.h. bei Abwarten des Abschlusses der Untersuchung, ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb droht.
Auch wenn vorliegend Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten der UPC gegeben sind, konnte die WEKO nicht feststellen, dass durch die mögliche Verweigerung der UPC eine nachhaltige und irreversible Änderung der Marktstruktur auf Ebene der TV-Plattformen droht. Allenfalls von einer unzulässigen Verweigerung betroffenen TV-Plattformen dürfte es möglich sein, verlorene Kunden mit guten Angeboten und guten Dienstleistungen wieder zurück zu gewinnen, selbst wenn der UPC das allenfalls unzulässige Verhalten erst am Ende der Untersuchung untersagt werden sollte.
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
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