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Coop darf für «Gratis-Kreditkarte» werben


Coop-Gruppe Genossenschaft

27.06.2007, Lausanne - Coop darf seine Kreditkarte «Supercard plus» weiterhin als «Gratis- Kreditkarte» anpreisen. Laut Bundesgericht werden die Konsumenten dadurch weder getäuscht noch in die Irre geführt. Es hat eine Beschwerde der Cornèr Bank abgewiesen.


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Die Cornèr Bank hatte das Aargauer Handelsgericht im Juli 2006 darum ersucht, Coop im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme zu verbieten, ihre Kreditkarte «Supercard plus» mit dem Begriff «Gratis» zu bewerben. Das Begehren wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Handelsgerichts nun bestätigt.

Keine Zusatzkosten Laut den Lausanner Richtern ist die Bezeichnung «Gratis-Karte» weder falsch noch irreführend im Sinne des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb. Entscheidend sei, dass für die Coop-Karte im Unterschied zu anderen Kreditkarten keine Jahresgebühr erhoben werde.

Konsumenten intelligent genug Damit erweise sich die «Supercard plus» tatsächlich für einen weiten Anwendungsbereich als kostenlos. Zwar würden für Bargeldbezüge am Schalter und an Automaten variable, benutzungsabhängige Kosten anfallen. Und für Einkäufe im Ausland werde eine Gebühr von 2,5 Prozent (heute 1,5 Prozent) erhoben. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass dem durchschnittlichen Konsumenten bekannt sei, dass beim Bargeldbezug an einem Automaten, der nicht der entsprechenden Bank gehöre, spezielle Kosten anfallen würden. Er wisse auch, dass bei Einkäufen in Fremdwährung stets mit gewissen Kosten zu rechnen sei.

Kontakt:
Coop-Gruppe Genossenschaft
Thiersteinerallee 12
4053 Basel

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