santésuisse lehnt übermässig hohe Marge für den Vertrieb von Medikamenten zulasten der Prämienzahler ab

19.12.2018, Die Vertreiber von Medikamenten (Grosshandel, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Spitalapotheken) werden bereits heute übermässig für ihren Aufwand entschädigt.
santésuisse lehnt den Vorschlag des Bundesrates zur Anpassung des Vertriebsanteil von rezeptpflichtigen Medikamenten dementsprechend ab und schlägt eine preisabhängige Margenkomponente von fünf Prozent und einen Zuschlag pro Packung von 10 Franken vor. Damit werden die Fehlanreize beim Verkauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln massiv reduziert und gleichzeitig Einsparungen von rund 330 Millionen Franken erzielt. Das entspricht rund einem Prämienprozent.
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Isabel Kohler Muster
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