Helsana verzichtet auf Rückforderungen gegenüber Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen

14.06.2018, Zwei Bundesverwaltungsgerichtsurteile stellten klar, dass Material, welches zur Erbringung von Pflegeleistungen notwendig ist, Teil der erbrachten Pflegeleistungen darstellt; es besteht kein Anspruch, diese Materialien separat vergüten zu lassen. Helsana vergütet daher seit 2018 keine solchen Pflegematerialien mehr, verzichtet jedoch auf Rückforderungen der seit 2013 vergüteten Beträge. Sie würden einen nicht zu verantwortenden Mehraufwand generieren und Gerichtsverfahren provozieren. Helsana erwartet von den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden), per sofort die Pflegematerialkosten zu übernehmen.
Die Folge sind seitens der Versicherer zu viel bezahlte Leistungen zwischen 2013 bis 2017. Gleichwohl verzichtet Helsana auf eine Rückforderung, denn ein solches Vorgehen würde einen unverhältnismässigen administrativen Aufwand bedeuten und wegen der nur sehr schwer zu beziffernden Forderungen Gerichtsverfahren provozieren, was die partnerschaftliche Beziehung mit Spitex, Pflegeheimen und freiberuflichen Pflegefachpersonen belastete. Helsana erwartet von den Restfinanzierern (Kantone und Gemeinden), die Kosten für Pflegematerialien ab 2018 zu übernehmen.
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Helsana
Stefan Heini
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