Interpharma: Institutionelles Abkommen sichert den bilateralen Weg


Interpharma

12.02.2019, Die Pharmaindustrie ist mit einem Anteil von über einem Drittel die grösste Exportbranche der Schweiz. Der vorliegende Entwurf des institutionellen Abkommens (InstA) sichert dabei den Zugang zum wichtigsten Absatzmarkt und sorgt für Rechtssicherheit.


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2018 exportierte die Schweizer Industrie Produkte im Wert von rund 120 Milliarden Schweizer Franken in die EU. Damit ist die EU der wichtigste Absatzmarkt der Schweiz und insbesondere auch der pharmazeutischen Industrie. Mit Ausfuhren von fast 90 Milliarden Franken, davon geht rund die Hälfte in die EU, exportiert die forschende Pharmaindustrie über 20-mal so viel, wie sie in der Schweiz Umsatz erzielt. Die Pharmabranche ist deshalb auf den freien Zugang zum europäischen Binnenmarkt angewiesen.

Unterstützung des institutionellen Abkommen
Damit die Pharmaindustrie auch weiterhin ihren gewichtigen Beitrag zur Schweizer Volkswirtschaft leisten kann, sind die bilateralen Verträge von zentraler Bedeutung. Interpharma unterstützt nach Abwägung der Vor- und Nachteile den vorliegenden Entwurf des institutionellen Abkommens (InstA) im Interesse des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz.

«Das InstA bietet die Chance, den bilateralen Weg zu sichern. Der wirtschaftliche Nutzen des InstA ist für die Pharmabranche gross», sagt René Buholzer, Geschäftsführer von Interpharma. Für die Pharmaindustrie sind insbesondere die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse und die Personenfreizügigkeit entscheidend. Alleine die Konformitätsanerkennung für Pharmaprodukte verhindert Mehrkosten von jährlich 150 bis 300 Millionen Franken.

Die Personenfreizügigkeit ermöglicht eine unbürokratische und rasche Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften aus der EU. Eine wissensintensive Industrie ist darauf angewiesen, auch in Zukunft qualifizierte Fachleute aus dem Ausland anwerben zu können. Nebst der Erosion der bestehenden Marktzugangsabkommen riskiert die Schweiz ohne InstA auch die Nichterneuerung weiterer Abkommen, wie beispielsweise das für den Forschungsstandort wichtige Forschungsabkommen.

Zugang zum europäischen Binnenmarkt zentral
Ohne eine Regelung der institutionellen Fragen ist die EU nicht bereit, weder bestehende Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen zu aktualisieren, noch neue Marktzugangsabkommen abzuschliessen. Um den bilateralen Weg zu erhalten, den Ausbau des Marktzugangs weiter voranzutreiben und die Erosion der existierenden Marktzugangsabkommen zu verhindern, erachtet Interpharma ein institutionelles Abkommen für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz als notwendig.


Medienkontakt:
Jessica Wüthrich
Tel: 061 264 34 00
info@interpharma.ch

Kontakt:
Interpharma
Petersgraben 35
4051 Basel

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