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santésuisse: Einheitliche Finanzierung und Qualitätsvorlage sind auf gutem Weg


santésuisse

05.04.2019, santésuisse setzt sich für bessere Anreize zur Förderung von Effizienz und Qualität im Gesundheitswesen ein. Um die kostengünstigeren ambulanten Behandlungen zu fördern, braucht es eine einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen. Die Kommission des Nationalrates hat dafür wichtige Weichen gestellt. Dasselbe gilt für die Qualitätsvorlage.



santésuisse setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Fehlanreize ausgeräumt und die Finanzierungsanteile zwischen Kantonen und Versicherern einheitlich ausgestaltet werden.

Heute zahlen die Kantone bei ambulanten Leistungen keinen Beitrag, während sie bei stationären Leistungen mindestens 55 Prozent der Kosten übernehmen. Neu sollen Kantone und Versicherer bei stationären und ambulanten Behandlungen jeweils denselben Kostenanteil übernehmen. Damit würde die finanzielle Belastung für Kantone und Versicherer gleich bleiben.

Allerdings vereinfacht die „Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen“ (EFAS) die Handhabe der Finanzierungsströme und setzt für alle Akteure die Anreize so, dass ambulante Behandlungen konsequent gefördert werden.

Qualitätsvorlage kurz vor der Ziellinie
Nach dem Grundsatzentscheid des Ständerates zur Qualitätsvorlage hat die Gesundheitskommission des Nationalrates die letzten Differenzen ausgeräumt. santésuisse ist zuversichtlich, dass die Qualitätsvorlage im Sinne der Patientinnen und Patienten vom Parlament definitiv verabschiedet wird.

Kommission will Pflege stärken
Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat weiter entschieden, dass sie die Vorschläge bei allen relevanten Akteuren in die Vernehmlassung schicken möchte. Dieser Meinungsfindungsprozess ist zu begrüssen. Zwingend ist, dass die Kostenfolgen für Steuer- und Prämienzahler vom Bund beziffert werden.


Medienkontakt:
Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch

Kontakt:
santésuisse
Römerstrasse 20
4500 Solothurn

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