santésuisse: Beschwerderecht gegen überhöhte Medikamentenpreise nimmt wichtige Hürde


santésuisse

17.05.2019, Prämienzahler leiden in der Schweiz unter viel zu teuren Medikamentenpreisen. Wehren können sie sich aber nicht. santésuisse begrüsst deshalb, dass die Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) das nun ändern und den Krankenversicherern künftig ein Beschwerderecht einräumen will. Bei der Zulassungssteuerung hingegen stimmen die Kommissionsentscheide pessimistisch: Statt der griffigen Vorlage des Nationalrats drohen nun ein zahnloser Tiger und eine unkoordinierte Umsetzung.



Für Patientinnen und Patienten ist wichtig, dass das Bundesamt für Gesundheit BAG auch in Zukunft rasch Zugang zu innovativen Medikamenten ermöglicht. Gleichzeitig müssen die Prämienzahler aber vor überteuerten Medikamentenpreisen geschützt werden.

Heute zahlen sie Jahr für Jahr hunderte Millionen Franken zu viel. Dies ist mit ein Grund für die stetig steigende Prämienlast, gegen die sich santésuisse wehrt. Der Verband fordert deshalb schon lange ein entsprechendes Beschwerderecht bei der Preisfestsetzung von Medikamenten.

Damit können die Krankenversicherer im Falle von Scheininnovationen und Phantasiepreisen endlich eine richterliche Überprüfung verlangen. Nach der Gesundheitskommission des Nationalrats hat nun auch diejenige des Ständerates diesem Beschwerderecht im Grundsatz zugestimmt.

Zulassungssteuerung: Bedauerliche Rückschritte zu Lasten der Prämienzahler
Zu viele Ärzte kosten zu viel. Jede zusätzliche Arztpraxis kostet die Prämienzahler in Durchschnitt zusätzlich über eine halbe Million Franken pro Jahr. Oft sind diese neuen Praxen unnötig. Um das künftig zu vermeiden, braucht es eine wirkungsvolle Zulassungssteuerung. Diese ist heute widersprüchlich, lückenhaft und wird von einigen Kantonen gar nicht umgesetzt.

Kontraproduktiv ist etwa die beobachtete Zulassungspolitik etlicher Kantone, zwar ausländischen Ärzten vorerst die Praxisbewilligung zu verweigern, diese aber in ihren Spitalambulatorien anzustellen, in denen eine Konsultation mehr als doppelt so viel kostet wie beim Hausarzt. Ebenso fatal ist der Umstand, dass nach drei Jahren Klinikanstellung jeder Arzt die Bewilligung zur Praxiseröffnung erhält.

Damit bleiben die bisherigen «Zulassungstopps» eine kaum wirksame Symbolpolitik. Deshalb hat der Nationalrat in der vergangenen Wintersession die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Sein Entscheid würde gewährleisten, dass die Kantone die Zulassungssteuerung künftig koordiniert und konsequent umsetzen.

Ohne dies wird die Überversorgung und das ungebremste Kostenwachstum zulasten der Prämienzahler weitergehen. Leider hat die Kommission nicht im Sinne der Prämienzahler entschieden. Es ist zu hoffen, dass diese im Plenum des Ständerates mehr Gehör finden.

Verbessertes Ärzteregister gegen schwarze Schafe
Wer sich als Arzt Verfehlungen leistet, muss heute kaum mit Konsequenzen seitens der Behörden rechnen. Grund dafür ist mitunter, dass kein zentrales und zugleich umfassendes (Ärzte-)Register existiert. Dieses zu schaffen, ist eine wichtige Grundlage, dass die Kantone künftig konsequenter gegen fehlbare Ärzte vorgehen.


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Matthias Müller
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matthias.mueller@santesuisse.ch

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