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Zum Schutz der Umwelt: Migros erweitert Gebührenpflicht für Plastiksäcke per 1. Januar 2020


Migros-Genossenschafts-Bund

23.10.2019, Um den Plastikabfall weiter zu reduzieren, werden künftig nicht nur die Plastiksäckli an den Supermarktkassen etwas kosten, sondern neu auch die bisher kostenlosen Plastik-Tragtaschen in den Migros-Fachmärkten und Gastronomiebetrieben. Die Migros-Gruppe setzt die neue Massnahme bereits per Anfang 1. Januar 2020 um.



Die Gebühr auf die Einweg-Plastiksäckli an den Supermarktkassen führte in der Migros seit der Einführung zu einem Rückgang von 83%. Neu wird ab dem 1. Januar 2020 auch für die bisher kostenlosen, sogenannt mehrfach verwendbaren Plastiksäcke eine Gebühr an den Kassen erhoben. Diese bestehen schon seit längerer Zeit aus Recycling-Plastik.

Dies wird von den Migros-Fachmärkten wie SportXX, melectronics, Do It + Garden, micasa sowie den Handelsunternehmen wie Ex Libris oder Digitec Galaxus umgesetzt. Die Plastiksäcke werden je nach Grösse zwischen CHF -.05 und CHF -.50 kosten.

Zudem werden auch die Migros Restaurants und Migros Take Away keine Plastiksäcke mehr gratis abgeben.

Diese Massnahme basiert auf dem Entscheid der Detailhandelsbranche, die seit 2016 bestehende Branchenvereinbarung zu den Einweg-Plastiksäcken auf mehrfach verwendbare Plastiksäcke auszuweiten (siehe Medienmitteilung der IG Detailhandel und Swiss Retail Federation vom 23.10.2019).

Nachdem die Einführung der Gebührenpflicht bei den Einweg-Plastiksäckli derart erfolgreich gegriffen hat, geht die Migros und die Branche nun den eingeschlagenen Weg konsequent weiter. Die Migros ist überzeugt mit der schnellen Umsetzung dieser freiwilligen Branchenvereinbarung den Verbrauch von Einwegplastik zu reduzieren.

Die Kundinnen und Kunden haben weiterhin die Wahlfreiheit und erhalten einen Anreiz, Plastiksäcke mehrmals zu verwenden.


Medienkontakt:
Medienkontakt Migros-Genossenschafts-Bund
Patrick Stöpper
058 570 38 27
patrick.stoepper@mgb.ch

Kontakt:
Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich

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