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Schweizerischer Versicherungsverband SVV begrüsst neue Verordnung zum FINMAG


Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)

16.12.2019, Zürich (ots) - Der Schweizerische Versicherungsverband SVV begrüsst die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz FINMAG, die der Bundesrat am 13. Dezember 2019 verabschiedet hat. Sie erfüllt die Ansprüche an eine unabhängige, wirksame sowie moderne Aufsicht - und nimmt die von der Versicherungsbranche geäusserten Anliegen auf.



Rund zehn Jahre nach Inkrafttreten des FINMAG war ein guter Zeitpunkt gekommen, die Strukturen und die Prozesse der Regulierung auf ihre Übereinstimmung mit den strategischen Zielen des Gesetzgebers zu überprüfen; insbesondere auch im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip, wonach die Rechtsetzung und die Aufsicht (als Rechtsanwendung) nicht durch das gleiche Organ erfolgen sollen. «Die neue Verordnung gewährt eine unabhängige, wirksame und moderne Aufsicht über den Finanzmarkt. Gleichzeitig beschränkt sie die Tätigkeit der FINMA auf den Vollzug des Aufsichtsrechts», sagt der stellvertretende Direktor des SVV, Urs Arbter.

Angemessene Regelung

Schon in seiner Stellungnahme vom 2. September 2019 hatte sich der SVV positiv zur geplanten Verordnung geäussert. «Diese klärt einige seit längerer Zeit von den beaufsichtigten Branchen eingebrachten Fragestellungen», führt Arbter weiter aus. Die Verordnung verlangt eine Orientierung an der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und stellt die gewünschte Präzisierung des Kompetenzrahmens der FINMA dar. In Zukunft soll einerseits die FINMA stärker auf die Verhältnismässigkeit ihrer Regulierungstätigkeitachten; andererseits sind sämtliche FINMA-Regulierungen auf deren Stufengerechtigkeit zu überprüfen.

In seiner Vernehmlassungsantwort hatte der SVV auf mehrere Aspekte hingewiesen, die aus seiner Sicht Verbesserungspotenzial aufwiesen. Im definitiven Wortlaut wurden einige dieser Anliegen aufgenommen sowie Entschärfungen des durch die Verordnung entstehenden administrativen Mehraufwands vorgenommen. Damit ist aus Sicht des SVV insgesamt eine zielgerichtete und ausgewogene Verordnung geschaffen worden.

Kontakt:

Takashi Sugimoto, +41 44 208 28 55, takashi.sugimoto@svv.ch


Kontakt:
Schweizerischer Versicherungsverband (SVV)
Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14
8002 Zürich

Quellen:
  HELP.ch

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