Firmenmonitor

Bundesrat setzt durch Aufhebung der Behandlungsverbote die richtigen Prioritäten


H+ Die Spitäler der Schweiz

17.04.2020, Bern - H+ begrüsst die Aufhebung des Verbotes für nicht dringliche Behandlungen und Therapien ambulant und stationär per 27. April 2020 als wichtige Massnahme zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung.


News Abo

Der Bundesrat hat mit der Aufhebung des Behandlungsverbotes eine Forderung von H+ vollumfänglich erfüllt, da in zehn Tagen alle ambulanten und stationären Behandlungen, Therapien und Eingriffe wieder möglich sein werden. Damit hat der Bundesrat die Prioritäten bei der Lockerung der Corona-Massnahmen richtig gesetzt und die Gesundheit der Bevölkerung als oberstes Ziel anerkannt.

Der Spitalverband H+ richtet einen Appell speziell an chronisch Kranke und ruft sie dazu auf, die für sie notwendigen regelmässigen medizinischen Behandlungen und Kontrollen auf keinen Fall zu unterbrechen, um gravierende Verschlechterungen des Gesundheitszustandes und irreversible Schäden zu vermeiden. Das gilt auch für Risikopersonen, die plötzlich auftretende Erkrankungen oder Symptome haben. Auch sie sollen sich ebenfalls rasch in ambulanten Zentren der Spitäler oder in Arztpraxen melden. Empfohlen werden auch Routineuntersuchungen wieder durchzuführen als Vorsorgemassnahmen. Alle Personen können in zehn Tagen ohne jegliche Einschränkungen die Behandlungsangebote ambulant und stationär der Spitäler und Kliniken in Anspruch nehmen.

Bei der Behandlung von Nicht-Corona-Patienten werden durch die komplette räumliche Trennung und mit einer Triage im Eingangsbereich alle erforderlichen Schutzmassnahmen getroffen und wenn immer nötig Masken getragen, sofern die Distanzregelungen bei Untersuchungen und Behandlungen nicht eingehalten werden können.

Kontakt:

Anne- Geneviève Bütikofer, Direktorin

Tel.: 031 335 11 50

E-Mail: anne.buetikofer@hplus.ch


Kontakt:
H+ Die Spitäler der Schweiz
Lorrainestrasse 4A
3013 Bern

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung