Konsolidierter Betriebserlass für den Flughafen Basel-Mulhouse

29.05.2020, Bisher wurde der Betrieb durch die sich ergänzenden Ministerialerlasse von 2003, 2013 und 2015 geregelt. Im neuen Ministerialerlass vom 21. Mai 2020 werden nun alle Regelungen in einem Dokument zusammengeführt. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit.
Am 21. Mai 2020 trat der neue Ministerialerlass, der den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse regelt, in Kraft.
Bisher wurde der Betrieb durch die sich ergänzenden Ministerialerlasse von 2003, 2013 und 2015 geregelt. Im neuen Ministerialerlass vom 21. Mai 2020 werden nun alle Regelungen in einem Dokument zusammengeführt. Dies dient der besseren Übersichtlichkeit.
Die geltenden Betriebseinschränkungen werden nicht geändert. Hingegen wurden einige Präzisierungen vorgenommen. So zählt für die Definition der Landung neu der Zeitpunkt, zu dem das Flugzeug auf der Piste aufsetzt. Ziel dieser Anpassung ist eine Vereinheitlichung der auf französischen Flughäfen geltenden Regelungen. Bei Starts ist nach wie vor der Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem das Flugzeug seine Parkposition verlässt.
Schliesslich wurden die Kompetenzen zur Genehmigung von Ausnahmeregelungen den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Frankreich angepasst. Ausnahmebewilligungen werden nur noch durch das für die Zivilluftfahrt zuständige Ministerium erteilt.
Den Ministerialerlass können Sie auf der Internetseite des EuroAirport einsehen:
Kontakt:
Stefan WYER, Leiter Kommunikation & Public Affairs
+41 79 292 22 66
swyer@euroairport.com
Flughafen Basel-Mulhouse
Postfach | CH-4030 Basel
Aéroport Bâle-Mulhouse | BP 60120 | F-68304 Sain-Louis Cedex
Kontakt:
Postfach 142
4030 Basel
Quellen:


Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.