Firmenmonitor

Presserat verlangt Deklaration: Tamedia verschleierte Politwerbung (Stellungnahme 42/2020)


Schweizer Presserat

13.07.2020, Bern (ots) - Parteien: X. c. Tamedia AG - Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung


Firmenmonitor

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Über Monate haben Tamedia- Onlinemedien neben redaktionellen Beiträgen zur Konzernverantwortungs-Initiative jeweils Werbung zur selben Initiative veröffentlicht. Für das Publikum war dabei nicht immer klar zu erkennen, dass es sich um Werbung handelte. Damit hat Tamedia den Journalisten-Kodex verletzt. Dieser verlangt, dass Werbung, falls sie nicht klar als solche zu erkennen ist, explizit als Werbung deklariert werden muss. Zumindest anfänglich fehlte in einem Teil der Publikationen diese Deklaration.

Die Werbung war für durchschnittliche Leser nicht als solche zu erkennen, weil eine Schriftart verwendet worden ist, die derjenigen für redaktionelle Texte sehr ähnlich ist. Zudem suggerierten die Begriffe "unser Dossier" und "Faktencheck", dass es sich um Zusatzinformationen der Redaktion handelt.

Laut Presserat genügte es nicht, dass die Werbung in der rechten Spalte erschienen ist und animiert war. Die meisten Leserinnen und Leser erkennen kaum, dass dies bei Tamedia nur bei Werbung der Fall ist.

Der Presserat hält Tamedia aber zugute, dass die Werbung zur Konzernverantwortungs-Initiative in späteren Versionen mit "Anzeige" oder "Werbung" angeschrieben war. Damit wurde der Journalisten-Kodex eingehalten.

Presserat ist beunruhigt

In jüngster Zeit befasst sich der Presserat immer wieder mit der Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung. Der Presserat ist beunruhigt über die zunehmend feststellbare Verschleierung von kommerziellen Inhalten. Dies schadet der Glaubwürdigkeit der Medien und damit auch ihrer kommerziellen Grundlage.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat

Conseil suisse de la presse

Consiglio svizzero della stampa

Ursina Wey

Geschäftsführerin/Directrice

Rechtsanwältin

Münzgraben 6

3011 Bern

+41 (0)33 823 12 62

info@presserat.ch

www.presserat.ch


Kontakt:
Schweizer Presserat
Münzgraben 6
3011 Bern

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung