UNICEF steht hinter der KVI - Die Verantwortung von Unternehmen ist für die Einhaltung von Kinderrechten eminent.

07.10.2020, ZÜRICH - Die Verantwortung von Unternehmen ist für die Einhaltung von Kinderrechten und die Entwicklung von Kindern eminent. UNICEF Schweiz und Liechtenstein befürwortet deshalb eine gesetzlich verankerte Sorgfaltsprüfungspflicht mit entsprechender Haftung für Konzerne im Bereich Umwelt und Menschenrechte. Die bevorstehende Konzernverantwortungsinitiative leistet einen wichtigen Beitrag für den Schutz von Kindern weltweit. Für die Abschaffung der Kinderarbeit verspricht der Gegenvorschlag keine Wirkung.
Aus diesen Gründen befürwortet UNICEF Schweiz und Liechtenstein die Volksinitiative zur Konzernverantwortung (KVI):
1. Kinder weltweit sind auf vielfältige Weise von
der Wirtschaft betroffen. Sie sind Töchter und Söhne von Mitarbeitenden, sie sind junge Arbeitnehmende,
sie wohnen in der Nachbarschaft von Unternehmensstandorten und sind auf die Nutzung desselben
Bodens oder derselben natürlichen Ressourcen angewiesen. Entsprechend gross sind die Auswirkungen
der Geschäftstätigkeit eines Konzerns auf die Rechte und Lebensbedingungen der Kinder.
2.
Kinder
gehören zu den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Sie haben deshalb besondere Rechte auf
Überleben, Entwicklung und Schutz. Mit der KVI werden Kinder weltweit besser vor negativen
Auswirkungen von Schweizer Konzernaktivitäten geschützt.
3. Mit unserer Unterstützung der KVI
folgt
UNICEF Schweiz und Liechtenstein einer Empfehlung des UN-Kinderrechtsausschusses. Dieser legt der
Schweiz nahe «sicherzustellen, dass die Wirtschaftsunternehmen und ihre Tochterfirmen (…) für jegliche
Verletzung der Kinder- und Menschenrechte, welche sie durch ihre Tätigkeiten verursachen, rechtlich
belangt werden können.»
4. Der Gegenvorschlag des Parlaments greift zu kurz, um Kinder vor
negativen
Auswirkungen der Wirtschaft zu schützen. Denn er betrachtet ausbeuterische Kinderarbeit als isoliertes
Problem, das unabhängig von anderen Menschenrechtsverletzungen gelöst werden kann. Dieser Ansatz
übersieht, dass Kinderarbeit eine Folge anderer Menschen- und Kinderrechtsverletzungen ist. Da der
Gegenvorschlag des Parlaments die eigentlichen Ursachen von ausbeuterischer Kinderarbeit ausblendet,
ist er für den Schutz der Kinderrechte ungenügend. Dazu kommt, dass der Gegenvorschlag keine
Konsequenzen für fehlbare Konzerne vorsieht und damit wirkungslos bleibt.
5. Zu den Ursachen
von
ausbeuterischer Kinderarbeit gehören Armut und prekäre Arbeitsbedingungen der Eltern, sowie fehlender
Zugang zu Bildung und Gesundheit für Buben und Mädchen. Kinderarbeit wird erst verschwinden, wenn
die Ursachen in ihrer Gesamtheit bekämpft werden. Nur ein ganzheitlicher Ansatz wie der der
Konzernverantwortungsinitiative verspricht deshalb Wirkung.
6. Die
Konzernverantwortungsinitiative
fordert, was in anderen Ländern bereits möglich ist. In Frankreich, Kanada, Grossbritannien und den
Niederlanden beispielsweise können Geschädigte schon heute vor Gericht Wiedergutmachung verlangen.
Und die EU sieht vor, die Regeln in diesem Bereich 2021 zu harmonisieren und dabei ebenfalls eine
zivilrechtliche Haftung einzuführen.
7. UNICEF Schweiz und Liechtenstein setzt sich für die
Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und in Liechtenstein ein. Unsere gesetzlichen
Rahmenbedingungen müssen garantieren, dass die Kinder im Einflussbereich von Schweizer Konzernen
besser geschützt werden. Zum Wohl für jedes Kind.
Mehr Informationen
finden Sie
Kontakt für Medien: Jürg
Keim, UNICEF Schweiz und Liechtenstein,
Kontakt:
Pfingstweidstrasse 10
8005 Zürich
Quellen:


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