Selbstregulierung gestärkt


Economiesuisse

02.07.2007, Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu Entschädigungen geht in Vernehmlassung.



Mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von Verwaltungsräten und oberstem Management soll die Selbstregulierung weiter gestärkt werden. economiesuisse hat dazu einen Anhang zum „Swiss Code for Best Practice of Corporate Governance“ in die vernehmlassung geschickt. Zentrale Anliegen sind erhöhte Transparenz und verstärkter Einbezug der Aktionäre. Kernpunkte sind: ― Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. ― Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet. ― Auf Abgangsentschädigungen oder „goldene Fallschirme“ wird grundsätzlich verzichtet, insbesondere auch bei Kontrollwechseln. ― Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt. ― Die Generalversammlung wird zur Stütze der Aktionärsrechte verwendet.

Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Schweizer Unternehmen betreffend Corporate Governance in der Spitzengruppe rangieren. Das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Die Empfehlungen werden von den börsenkotierten Unternehmen weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf ergibt sich im Lichte der aktuellen Diskusionen bei den Entschädigungen. Auch andere Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend.

Wie im Swiss Code vorgesehen, hat für economiesuisse der Arbeitsausschuss mit Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Ein analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter diente als Ausgangsbasis.Die Trägerorganisationen des Swiss Codes, die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise können sich nun zu diesem Entwurf äussern. Der abschliessende Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse.

Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die Flexibilität bewahrt. So bleibt die Schweiz als Standort international erfolgreicher Unternehmen attraktiv.

Die folgenden Texte sind vollständig abrufbar unter www.economiesuisse.ch

Kontakt:
Economiesuisse
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8032 Zürich

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