Selbstregulierung gestärkt

02.07.2007, Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu Entschädigungen geht in Vernehmlassung.
Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren bewährt: Internationale Vergleiche zeigen, dass die Schweizer Unternehmen betreffend Corporate Governance in der Spitzengruppe rangieren. Das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Die Empfehlungen werden von den börsenkotierten Unternehmen weitestgehend angewendet. Präzisierungsbedarf ergibt sich im Lichte der aktuellen Diskusionen bei den Entschädigungen. Auch andere Länder verfeinern ihre Instrumente entsprechend.
Wie im Swiss Code vorgesehen, hat für economiesuisse der Arbeitsausschuss mit Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Ein analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter diente als Ausgangsbasis.Die Trägerorganisationen des Swiss Codes, die Mitglieder von economiesuisse und weitere interessierte Kreise können sich nun zu diesem Entwurf äussern. Der abschliessende Entscheid fällt in die Kompetenz des Vorstandes von economiesuisse.
Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die Flexibilität bewahrt. So bleibt die Schweiz als Standort international erfolgreicher Unternehmen attraktiv.
Die folgenden Texte sind vollständig abrufbar unter www.economiesuisse.ch
Kontakt:
Hegibachstrasse 47
8032 Zürich
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