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Bundesamt für Gesundheit: Bundesrat weitet Übernahme der Impfkosten aus


Bundesamt für Gesundheit BAG

04.02.2021, Bern - Der Bundesrat hat den Kreis der Personen ausgedehnt, die sich in der Schweiz kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen können.


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Dies hat er an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 entschieden. Der Bund übernimmt die Kosten für die Impfung neu auch für Personen, die in der Schweiz leben, aber nicht obligatorisch krankenversichert sind, etwa Diplomatinnen und Diplomaten. Ebenfalls kostenlos ist die Impfung für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die nicht in der Schweiz versichert sind und in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

Ziel der ausgeweiteten Kostenübernahme für Impfungen ist ein einfacher Zugang für alle Personen, die in der Schweiz wohnen, jedoch nicht krankenversichert sind. Das betrifft in erster Linie Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeitende internationaler Organisationen. Dasselbe soll auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten, die in Schweizer Gesundheitseinrichtungen arbeiten und an ihrem Wohnort krankenversichert sind. Betroffen von der neuen Regelung sind schätzungsweise 150'000 Personen. Würde für sie alle eine Einzelrechnung ausgestellt, so wären die administrativen Kosten höher als für das Impfen selber. Verschiedene Nachbarländer kennen eine ähnliche Regelung. Der Bundesrat rechnet mit zusätzlichen Kosten von 3.5 Millionen Franken. Die Regelung gilt rückwirkend auf den 4. Januar 2021.


Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit,
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

Kontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern

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