Firmenmonitor

GastroSuisse: Ein Kurswechsel, aber in die falsche Richtung


GastroSuisse

22.03.2021, Zürich - Die Restaurants dürfen weder den Innen- noch den Aussenbereich öffnen. Die Enttäuschung im Gastgewerbe ist immens. Dieses überaus zögerliche Vorgehen des Bundesrats verschärft die Situation im Gastgewerbe weiter. Es bleibt absolut unverständlich, weshalb der Bundesrat den Branchenlockdown nicht sofort aufheben will. GastroSuisse fordert einen anderen Umgang mit der Pandemie und eine Anpassung der Strategie.


News Abo

Das Hin und Her des Bundesrats geht weiter. Vor einer Woche schlug er vor, am 22. März den Aussenbereich der Restaurants zu öffnen. Heute nun kehrte der Bundesrat von seinem Vorschlag ab. Doch in eine ganz andere Richtung: Er hält am Berufsverbot fürs Gastgewerbe fest. Die Aussenbereiche dürften, wenn überhaupt, frühestens Ende April wieder ein Thema sein. "Das ist absolut enttäuschend und alles andere als nachvollziehbar", sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Damit ignoriert der Bundesrat nicht nur den Wunsch der Bevölkerung. Die Mehrheit wollte nämlich, dass die Restaurants umgehend wieder geöffnet werden. Der Bundesrat stellt sich mit diesem Entscheid auch gegen die Kantonsregierungen. Diese unterstützten nämlich einstimmig die Öffnung der Aussenbereiche, die Hälfte beantragte sogar, dass auch die Innenbereiche jetzt wieder geöffnet werden.

Wohin die Politik des Bundesrats führt, weiss niemand. Fakt ist aber: "Seit Ausbruch der Krise findet der Bundesrat immer wieder ein Argument, mit dem er den Lockdown rechtfertigen lässt", sagt Platzer und betont: "Ein Branchenlockdown ist bei der aktuellen Situation auf den Intensivstationen nicht mehr adäquat." Im Gegenteil: Das Gesundheitswesen ist nicht überlastet. Immer mehr Menschen sind geimpft. Und die Ansteckungsgefahr in Restaurants ist nachweislich gering. "Der wirtschaftliche, aber auch der gesundheitliche Schaden bei den Personen, die von der Schliessung betroffen sind, überwiegt schwer", sagt Platzer. Jeder fünfte Betrieb musste bereits dicht machen. Weitere 20 Prozent im Gastgewerbe stehen kurz davor.

Noch vor einer Woche hoffte das Gastgewerbe drauf, dass der Bundesrat heute zumindest eine Perspektive, eine Planungssicherheit gibt. Doch nicht einmal das attestierte er der Branche. Ob und wann die Innenbereiche geöffnet werden können, liess der Bundesrat heute weiterhin offen. "Wir hoffen, dass der Bundesrat seine Exit-Strategie endlich ändert und einen vernünftigen Umgang mit der Pandemie einschlägt", betont Platzer und fügt an: "Ansonsten werden die Restaurants wohl nie mehr geöffnet." Tragisch bleibt auch, dass die A-fonds-perdu-Beiträge nicht ankommen und sich im Parlament in der heute beendeten Session keine Mehrheit für die Streichung von Ungleichbehandlungen und Ungerechtigkeiten gefunden hat.

Pressekontakt:

GastroSuisse-Präsident Casimir Platzer

Telefon 044 377 53 53, communication@gastrosuisse.ch


Kontakt:
GastroSuisse
Blumenfeldstrasse 20
8046 Zürich

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung