Die Alternative zur Lex Koller - Hapimag

05.07.2007, Baar - Die unerwünschten Nebeneffekte bei der Aufhebung der "Lex Koller" können mit dem Hapimag Modell bekämpft werden. Das Unternehmen (Baar, Kanton Zug) erzielt durch die gemeinsame, genossenschaftliche Nutzung ihrer Ferienresorts hohe Belegungsraten. Heute, wie bei der Gründung vor 44 Jahren, ist das Hapimag Modell wegweisend und innovativ für einen ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Tourismus und gegen "kalte Betten".
Hapimag Modell gegen "kalte Betten"
Das Ferienmodell von Hapimag, die Teilzeitnutzung von hochwertigen Ferien-Immobilien, leistet seit über 40 Jahren einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus. Die gemeinsame Nutzung von Ferien-Immobilien ist volkswirtschaftlich, ökologisch und raumplanerisch sinnvoll. Damit kann der Anteil an sogenannten "kalten Betten" in den Tourismusregionen reduziert werden.
Hapimag erreicht zum Beispiel in ihrem Feriendorf in Flims Auslastungen von über 80 Prozent, in Andeer sind es gar knapp 90 Prozent. Alle fünf Schweizer Hapimag Resorts (Ascona, Sörenberg/LU, Interlaken) sind in den jeweiligen Regionen bedeutende Wirtschaftsfaktoren. Das lokale Gewerbe profitiert in grossem Masse von den sehr gut belegten Hapimag Ferienanlagen.
Die erfolgreiche Geschäftstätigkeit zeigt sich u.a. auch darin, dass Hapimag sein Portfolio an erstklassigen Ferienresorts gegenwärtig weiter ausbaut. Zur Zeit werden an folgenden Destinationen neue Resorts realisiert: Hörnum auf Sylt; Marrakesch, Marokko; Dresden; Cefalu auf Sizilien. Für weitere neue Anlagen laufen Abklärungen.
Hapimag überzeugte im Parlament
In der abgelaufenen Sommersession (Juni) hat der Nationalrat mit 115 gegen 74 Stimmen beschlossen, keine zusätzliche Gesetzgebung für Hapimag und andere Anbieter von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien in die Wege zu leiten. Die Gründe dafür waren vielfältig. Zum einen ist der Markt Schweiz für Teilzeitnutzungsrechte an Ferienimmobilien klein (ca. CHF 5 Mio, davon rund 80 Prozent Hapimag). Andererseits zeichnet sich Hapimag seit Jahrzehnten durch eine solide und seriöse Geschäftstätigkeit aus. Kommt hinzu, dass Hapimag für die Geschäftstätigkeit in Europa bzw. im EU-Raum der europäischen Gesetzgebung (EU-Timeshare-Richtlinie 94/47/EG; die Richtlinie wird zur Zeit überarbeitet)ntersteht sowie den sehr scharfen und restriktiven nationalen Gesetzgebungen innerhalb der EU (z.B. Spanien) genügen muss. Hapimag beachtet die EU- Gesetzgebung auch auf dem Schweizer Markt (d.h. Hapimag gewährt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, verlangt während der Rücktrittsfrist keine Anzahlungen und erfüllt die EU-Transparenznormen).
Kontakt: Hilmar Gernet Konzernleitung, Kommunikation & Marketing Hapimag/Havag Neuhofstrasse 8 CH-6349 Baar Tel.: +41/41/767'87'35 Fax: +41/41/767'82'47 E-Mail: media.relations@hapimag.com Internet: www.hapimag.com
Kontakt:
Sumpfstrasse 18
6312 Steinhausen
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