Die Alternative zur Lex Koller - Hapimag


Hapimag AG

05.07.2007, Baar - Die unerwünschten Nebeneffekte bei der Aufhebung der "Lex Koller" können mit dem Hapimag Modell bekämpft werden. Das Unternehmen (Baar, Kanton Zug) erzielt durch die gemeinsame, genossenschaftliche Nutzung ihrer Ferienresorts hohe Belegungsraten. Heute, wie bei der Gründung vor 44 Jahren, ist das Hapimag Modell wegweisend und innovativ für einen ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Tourismus und gegen "kalte Betten".


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Eingeführt wurde die "Lex Koller" wegen einer gewissen Angst vor einer "Überfremdung" der Schweiz. Weil sie "nicht mehr nötig" sei, so Bundesrat Blocher, soll sie jetzt aufgehoben werden. Befürchtet wird jedoch, dass die Zahl leerstehender Zweitwohnungen zunehmen und die Belastungen durch "leere Betten" in Tourismusregionen wachsen könnte. Der Bundesrat schreibt dazu in der Medienmitteilung vom 4. Juli 2007: "Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Erstellung von Bauten, die einen Grossteil des Jahres leer stehen, das Landschafts- und Ortsbild - das Kapital des Tourismus im Alpenraum - gefährdet. Dies ist nicht vereinbar mit dem verfassungsmässigen Gebot der haushälterischen Bodennutzung."

Hapimag Modell gegen "kalte Betten"

Das Ferienmodell von Hapimag, die Teilzeitnutzung von hochwertigen Ferien-Immobilien, leistet seit über 40 Jahren einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus. Die gemeinsame Nutzung von Ferien-Immobilien ist volkswirtschaftlich, ökologisch und raumplanerisch sinnvoll. Damit kann der Anteil an sogenannten "kalten Betten" in den Tourismusregionen reduziert werden.

Hapimag erreicht zum Beispiel in ihrem Feriendorf in Flims Auslastungen von über 80 Prozent, in Andeer sind es gar knapp 90 Prozent. Alle fünf Schweizer Hapimag Resorts (Ascona, Sörenberg/LU, Interlaken) sind in den jeweiligen Regionen bedeutende Wirtschaftsfaktoren. Das lokale Gewerbe profitiert in grossem Masse von den sehr gut belegten Hapimag Ferienanlagen.

Die erfolgreiche Geschäftstätigkeit zeigt sich u.a. auch darin, dass Hapimag sein Portfolio an erstklassigen Ferienresorts gegenwärtig weiter ausbaut. Zur Zeit werden an folgenden Destinationen neue Resorts realisiert: Hörnum auf Sylt; Marrakesch, Marokko; Dresden; Cefalu auf Sizilien. Für weitere neue Anlagen laufen Abklärungen.

Hapimag überzeugte im Parlament

In der abgelaufenen Sommersession (Juni) hat der Nationalrat mit 115 gegen 74 Stimmen beschlossen, keine zusätzliche Gesetzgebung für Hapimag und andere Anbieter von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien in die Wege zu leiten. Die Gründe dafür waren vielfältig. Zum einen ist der Markt Schweiz für Teilzeitnutzungsrechte an Ferienimmobilien klein (ca. CHF 5 Mio, davon rund 80 Prozent Hapimag). Andererseits zeichnet sich Hapimag seit Jahrzehnten durch eine solide und seriöse Geschäftstätigkeit aus. Kommt hinzu, dass Hapimag für die Geschäftstätigkeit in Europa bzw. im EU-Raum der europäischen Gesetzgebung (EU-Timeshare-Richtlinie 94/47/EG; die Richtlinie wird zur Zeit überarbeitet)ntersteht sowie den sehr scharfen und restriktiven nationalen Gesetzgebungen innerhalb der EU (z.B. Spanien) genügen muss. Hapimag beachtet die EU- Gesetzgebung auch auf dem Schweizer Markt (d.h. Hapimag gewährt ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, verlangt während der Rücktrittsfrist keine Anzahlungen und erfüllt die EU-Transparenznormen).

Kontakt: Hilmar Gernet Konzernleitung, Kommunikation & Marketing Hapimag/Havag Neuhofstrasse 8 CH-6349 Baar Tel.: +41/41/767'87'35 Fax: +41/41/767'82'47 E-Mail: media.relations@hapimag.com Internet: www.hapimag.com

Kontakt:
Hapimag AG
Sumpfstrasse 18
6312 Steinhausen

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