SBFI: Auf Lehrbeginn 2023 tritt die neue kaufmännische Grundbildung in Kraft

18.08.2021, Bern - Nach umfassenden Klärungen mit den Verbundpartnern hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI entschieden, die neuen Bildungsverordnungen und Bildungspläne für die beruflichen Grundbildungen «Kauffrau/Kaufmann EFZ» und «Kauffrau/Kaufmann EBA» (bisher Büroassistent/in EBA) auf Lehrbeginn 2023 in Kraft zu setzen. Dank der Reform sind die EBA- und EFZ-Stufe der kaufmännischen Grundbildung inhaltlich und konzeptionell optimal aufeinander abgestimmt. Sie bilden ein kohärentes Berufsfeld und orientieren sich konsequent an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts.
Fokus auf Handlungskompetenzen
In der neuen kaufmännischen Grundbildung wird das Fachwissen in Handlungskompetenzen unterrichtet. Dadurch erwerben Lernende benötigtes Wissen in adäquater Tiefe und in Verbindung mit ihrem Berufsalltag. An allen drei Lernorten (Lehrbetrieb, Berufsfachschule, überbetriebliche Kurse) orientieren sich die Lernziele an den beruflichen Handlungskompetenzen gemäss Bildungsplan und sind besser aufeinander abgestimmt. Zudem ist die Allgemeinbildung in den Lernfeldern integriert. Damit erwerben die Jugendlichen auch Allgemeinwissen, das ausserhalb des Arbeitsplatzes von Bedeutung ist. Die Orientierung an Handlungskompetenzen ist heute in der Berufsbildung Standard. Als einer der letzten Berufe stellt nun auch die kaufmännische Grundbildung darauf um.
Neues Ausbildungsprofil und Fremdsprachenkonzept
Die bisherige Trennung in B- und E-Profil hat sich auf dem Arbeitsmarkt nicht bewährt. Die neue kaufmännische Grundbildung geht flexibler auf die individuellen Stärken der Lernenden und die Erwartungen der Lehrbetriebe ein. Diese Individualisierung macht in Kombination mit dem neuen Fremdsprachenkonzept und der lehrbegleitenden Berufsmaturität die hohe Qualität der neuen kaufmännischen Grundbildung aus.
Der Besuch der lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM1) wie auch der Anschluss an die Berufsmaturität nach Abschluss der Lehre (BM2) sind weiterhin sichergestellt. Kantonale Umsetzungsformen sind wie bis anhin möglich. Auch die schulisch organisierte Grundbildung mit einem Langzeitpraktikum bleibt möglich.
Neu erwerben im EFZ alle Lernenden in zwei Fremdsprachen Kompetenzen. Bisher war im B-Profil nur eine Fremdsprache Pflicht. Die erste Fremdsprache ist eine zweite Landessprache oder Englisch. Die zweite Fremdsprache ist – je nach erster Fremdsprache – eine zweite Landessprache, eine dritte Landessprache oder Englisch. Für die Fremdsprachenvermittlung liegt ein innovatives und zukunftsgerichtetes Konzept vor, welches auch weniger sprachaffinen Jugendlichen den Zugang zu einer zweiten Fremdsprache und den Lehrabschluss auf Stufe EFZ ermöglicht.
Umsetzung
Verbundpartnerschaftlich wurde Anfang Juni 2021 entschieden, den Einführungszeitpunkt der Reform von Sommer 2022 auf Sommer 2023 zu verschieben. Damit erhalten die Kantone, die Berufsfachschulen und die Lehrbetriebe mehr Zeit für die Umsetzung. Zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung haben die Verbundpartner bereits im Sommer 2020 ein nationales Koordinationsgremium NKG für die Reformen im Detailhandel und in der kaufmännischen Grundbildung geschaffen. Das NKG hat im Rahmen verschiedener Teilprojekte Umsetzungskonzepte und -instrumente erarbeitet.
Insgesamt wurde die Reform in einem partizipativen Prozess entwickelt. Vertreterinnen und Vertreter der 19 Ausbildungs- und Prüfungsbranchen, der Berufsfachschulen und der Kantone haben den Entwicklungsprozess von A bis Z begleitet.
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