BVG-Reform: Kleine Schritte in die richtige Richtung, rote Linie bleibt - ASIP


Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)

23.08.2021, Zürich (ots) - Die SGK-N hat sich richtigerweise beim Kreis der Berechtigten für Rentenzuschläge vom untauglichen Bundesratsmodell verabschiedet. Mittelweg/ASIP lehnt nach wie vor eine zentrale Finanzierung der Rentenzuschläge via BVG-Lohnbeiträge dezidiert ab. Eine zentrale Finanzierung führt zu einer weiteren unnötigen Umverteilung und bestraft die Versicherten von Vorsorgeeinrichtungen, welche im Rahmen der Sozialpartnerschaft im Stiftungsrat bereits eigene Lösungen zur langfristigen Sicherung der Renten ausgearbeitet haben.



Mittelweg/ASIP begrüsst, dass im neuen Vorschlag der SGK-N nicht im Giesskannenprinzip Rentenzuschläge verteilt werden, sondern zielgerichtet mit Fokus auf die rund 14 Prozent aller Versicherten, die tatsächlich von einer Umwandlungssatzsenkung betroffen sind. Dadurch wird wenigstens zu Teilen verhindert, dass Neurentnerinnen und Neurentner eine unnötige Überkompensation erhalten. Im Vergleich zum Vorschlag von Mittelweg/ASIP entstehen durch die zwar geringere, aber nach wie vor vorhandene Überkompensation jedoch Mehrkosten. Mittelweg/ASIP schlägt daher weiterhin keine pauschalen Rentenzuschläge, sondern prozentuale Zuschläge vor.

Zentrale Finanzierung der Kompensation ist unnötig und erhöht Umverteilung

Mittelweg/ASIP lehnt ein zentrales Modell mit der Finanzierung aller Zuschüsse durch eine zentrale Stelle wie den Sicherheitsfonds weiterhin dezidiert ab. Die zentrale Finanzierung bestraft jene Vorsorgeeinrichtungen und deren Versicherte, die im Rahmen der Sozialpartnerschaft bereits Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Renten getroffen haben. Zusätzlich führt dieses Modell durch erhöhte BVG-Beiträge erneut zu einer Umverteilung von der aktiven Generation hin zu den Neurentnerinnen und Neurentnern.

Rückstellungen für Übergangsgeneration nutzen

Bei der Finanzierung soll - wie durch die SGK ermöglicht - auf die Rückstellungen zurückgegriffen werden, die alle Pensionskassen extra für diesen Zweck bilden mussten. "Es macht keinen Sinn, neue Lohnabzüge einzufordern und somit die Lohnkosten zu verteuern, um finanzielle Mittel einzutreiben, die schon längst vorhanden sind. Versicherte und Arbeitgeber würden unnötig ein zweites Mal zur Kasse gebeten", so ASIP-Direktor Hanspeter Konrad. Falls es Pensionskassen gibt, bei denen die heutigen Rückstellungen nicht reichen würden, wäre eine Härtefall-Lösung über den Sicherheitsfonds denkbar.

Dezentrale Lösung Mittelweg/ASIP geniesst breite Unterstützung

Das Modell Mittelweg/ASIP wird von rund 40 Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, Angestelltenorganisationen sowie Fachverbänden der beruflichen Vorsorge unterstützt. Es verbessert die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten und stellt sicher, dass das Rentenniveau trotz Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6% erhalten bleibt.

Wir werden die weiteren Beschlüsse der SGK-N im Hinblick auf die Fortsetzung der Beratungen jetzt im Detail prüfen. Vor allem die vorgeschlagene Senkung der Eintrittsschwelle können wir nicht unterstützen. Sie verkompliziert das BVG-System ohne entsprechenden Mehrwert.

Die 40 Verbände des Mittelwegs/ ASIP-Modells erwarten von der SGK-N noch entsprechende Korrekturen.

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Kontakt:
Schweizerischer Pensionskassenverband (ASIP)
Kreuzstrasse 26
8008 Zürich

Quellen:
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