EDA - Afghanistan: Schweiz schliesst Evakuierungsaktion ab

30.08.2021, Bern - In der bisher umfangreichsten Evakuierungsaktion der Schweiz konnten insgesamt 385 Personen aus Afghanistan in die Schweiz geflogen werden. Aktuell befinden sich noch elf Schweizer Staatsangehörige in Afghanistan. Mit ihnen steht das EDA in Kontakt. Damit sind die Evakuierungen abgeschlossen, die Krisenzelle Afghanistan ist aufgelöst. Trotz der erfolgreichen Aktion zeigt sich die Schweiz besorgt über die sich verschlechternde Sicherheitslage in Kabul und verurteilt die Anschlagserie von gestern aufs Schärfste.
218 Resettlement-Flüchtlinge in Bundesasylzentren untergebracht
Von den aus Afghanistan eingereisten Personen fallen bislang deren 218 unter das Resettlement- Kontingent. Es handelt sich dabei um lokale afghanische Mitarbeitende des Schweizer Kooperationsbüros in Kabul und deren Angehörige. Diese Menschen wurden nach ihrer Ankunft in der Schweiz auf verschiedene Bundesasylzentren (BAZ) verteilt. Dort wurden sie medizinisch versorgt, ihre Identität wird geprüft und ihre Personalien werden aufgenommen. Nach ihrem Aufenthalt in den BAZ erhalten sie Asyl in der Schweiz und werden für die Integration auf die Kantone verteilt.
Noch elf Schweizer Bürger in Afghanistan
Das EDA hat Kenntnis von elf Schweizer Staatsangehörigen und 16 Personen mit Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, die sich noch in Afghanistan aufhalten. Die Schweizer arbeiten teilweise für internationale Organisationen. Die Botschaft in Islamabad, die für konsularische Angelegenheiten in Afghanistan zuständig ist, steht mit ihnen in Kontakt. Das EDA arbeitet weiterhin intensiv an möglichen Optionen, um auch diesen Personen die Ausreise aus Afghanistan zu ermöglichen.
Schweiz verurteilt Anschlagserie in Kabul
Die Schweiz ist sehr besorgt über die sich verschlechternde Sicherheitslage in Afghanistan. Nach der tödlichen Anschlagsserie in Kabul von gestern hat Bundesrat Ignazio Cassis seine tiefe Betroffenheit und Solidäritat mit den Familien der Opfer unterstrichen. Das hohe Mass an Gewalt trägt erheblich zur Verzweiflung der afghanischen Bevölkerung bei und erhöht die Zahl der Vertriebenen, die Sicherheit und Schutz suchen. Die Schweiz verurteilt Verletzungen des Völkerrechts und fordert alle beteiligten Akteure nachdrücklich auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Insbesondere die Rechte von Minderheiten sowie von Frauen und Mädchen müssen gewährleistet sein.
Die humanitäre Lage in Afghanistan ist besonders besorgniserregend. Angesichts dieser Notlage beabsichtigt die Schweiz, ihr Engagement auch im aktuellen Kontext fortzusetzen. Neben den kurzfristigen humanitären Bedürfnissen dürfen auch die mittel- und langfristigen Perspektiven nicht vergessen werden. Auf diplomatischer Ebene ist die Schweiz bereit, ihre guten Dienste anzubieten, sei es als Gaststaat für eine internationale Konferenz oder als Fazilitatorin für Gespräche, falls die Parteien dies wünschen
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