SIF: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Änderung der Geldwäschereiverordnung

04.10.2021, Bern - Der Bundesrat hat am 1. Oktober 2021 die Vernehmlassung zur Änderung der Geldwäschereiverordnung sowie weiterer Verordnungen eröffnet. Die vorgeschlagenen Anpassungen präzisieren die Massnahmen des revidierten Geldwäschereigesetzes und verbessern die Integrität des Schweizer Finanzplatzes.
Die vorliegenden Verordnungsanpassungen konkretisieren in erster Linie die beschlossenen Massnahmen. Ausserdem sollen bei dieser Gelegenheit relevante Bestimmungen zum Meldewesen aus den Geldwäschereiverordnungen der Aufsichtsbehörden und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in die Geldwäschereiverordnung des Bundesrats überführt werden.
Der Bundesrat schlägt nicht nur Anpassungen an der Geldwäschereiverordnung vor, sondern auch an der Verordnung über die Meldestelle für Geldwäscherei, der Handelsregisterverordnung, der Edelmetallkontrollverordnung und der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle. Gleichzeitig eröffnet die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) die Vernehmlassung zu ihrer neuen Geldwäschereiverordnung, die ebenfalls Massnahmen aus der Revision des Geldwäschereigesetzes konkretisiert. Die Vernehmlassung dauert bis am 17. Januar 2022.
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