BFE: UVEK eröffnet Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungen im Energiebereich

12.10.2021, Bern - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 11. Oktober 2021 die Vernehmlassung zu Änderungen der Energieeffizienzverordnung, der Niederspannungs-Installationsverordnung und der Raumplanungsverordnung eröffnet. Zum Revisionspaket gehören Anpassungen bei der Berechnungsmethodik der Energieeffizienz-Kategorien von Personenwagen, die Vereinfachung der sicherheitstechnischen Kontrollen älterer Hausinstallationen und Klärungen in Bezug auf Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Januar 2022.
Bei der Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) geht es um eine technische Anpassung. Heute gibt es in älteren Gebäuden teilweise noch elektrische Niederspannungsinstallationen nach dem sogenannten «Schema III» oder dem «Schema II». Solche Hausinstallationen wurden bis 1985 nach den damals geltenden Vorschriften erstellt und entsprechen weder der heutigen Normung noch dem aktuellen Stand der Technik. Sie sind, insbesondere im Zusammenhang mit Installationen nach aktuellen Normen, sicherheitstechnisch nicht unproblematisch. Deshalb müssen sie gemäss heutiger Regelung alle fünf Jahre kontrolliert werden, aktuellere Hausinstallationen hingegen nur alle 20 Jahre. In 15 bis 20 Prozent der Gebäude gibt es gemischte Hausinstallationen, die teils nach Schema III oder II, teils nach aktuellem Stand der Technik ausgeführt sind. Das führt zu mehreren Kontrollen und Sicherheitsnachweisen für oft nur marginale Installationsabschnitte – mit entsprechendem administrativen und finanziellen Aufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer, Kontrollorgane und Netzbetreiber. Um diese Aufwände zu verringern, sollen neu nicht nur die Installationen nach veralteten Normengenerationen, sondern die gesamte Hausinstallation, die solche Installationsabschnitte enthält, der kürzeren Kontrollperiode von fünf Jahren unterworfen werden. So wird gleichzeitig ein Anreiz geschaffen, veraltete Installationen zu ersetzen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, was die Sicherheit bedeutend erhöht. Das Inkrafttreten der Änderung ist für den 1. Juli 2022 geplant.
Bei der Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) geht es einerseits um die Erstellung von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen. Wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen sollen als standortgebunden erklärt werden. Zu diesen Kategorien sollen beispielsweise Solaranlagen an Fassaden, Staumauern, Lärmschutzwänden oder auch schwimmende Solaranlagen auf Stauseen im alpinen Raum gehören. Durch diese Änderung wird der Nachweis der Bewilligungsvoraussetzungen erleichtert, so dass Bewilligungen rascher erteilt werden können. Gleichzeitig reduziert sich damit der Aufwand der zuständigen kantonalen Behörden. Andererseits sollen Solaranlagen auf Flachdächern in Arbeitszonen unter bestimmten Voraussetzungen von der Baubewilligungspflicht befreit werden. Das Inkrafttreten der Änderung ist für den 1. Juli 2022 geplant.
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