BSV: Bericht über die soziale Absicherung von Plattformbeschäftigten

29.10.2021, Bern - In der Plattformwirtschaft und den neuen Geschäftsmodellen ist der Status der Beschäftigten nicht immer klar und ihre soziale Absicherung nicht immer gewährleistet. Das zeigt der Bericht «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 verabschiedet hat.
Risiko von Prekarisierung Plattformarbeit wird häufig in Teilzeit und als Nebenerwerb ausgeübt. Sie bietet für gewisse Personen (z. B. Studierende oder Pensionierte) einen willkommenen Zusatzerwerb. Der Bericht weist jedoch auf Personengruppen hin, die ein hohes Prekarisierungsrisiko aufweisen, insbesondere Personen, die die Eintrittsschwelle in die 2. Säule nicht erreichen und sich keine ausreichende Vorsorge aufbauen können. Der Bericht prüft verschiedene Ansätze zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Personen, die über längere Zeit Plattformbeschäftigungen nachgehen. Damit könnte eine Verlagerung in das System der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe vermieden werden, beispielsweise bei Invalidität.
Status der Plattformbeschäftigten rascher bestimmen Nach Ansicht des Bundesrates bietet das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend Flexibilität, weshalb er zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf sieht, diese zu erhöhen. Angesichts der raschen Entwicklungen der digitalen Wirtschaft ist es aber zentral, dass die Beschäftigten rasch über ihre versicherungsrechtliche Situation Bescheid wissen. Hier erkennt der Bundesrat noch Optimierungspotential.
Ausserdem prüft der Bericht die Fähigkeit des Sozialversicherungssystems, den Herausforderungen der Coronakrise zu begegnen. Es zeigt sich, dass die Schweiz rasch und flexibel reagieren konnte. Die Krise hat aber auch die wirtschaftliche und soziale Fragilität gewisser Selbstständig- und Unselbstständigerwerbender verdeutlicht.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die verschiedenen im Bericht ausgeführten Optionen zum heutigen Zeitpunkt keiner weiteren Prüfung bedürfen.
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