SECO: Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne

10.12.2021, Bern - Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis Ende 2025.
Der vorausgegangene Gesamtarbeitsvertrag war auf Antrag der tripartiten Kommission – mit Zustimmung der Vertragsparteien – vom Bundesrat mit Beschluss vom 31. Oktober 2011 erstmals für alle Betriebe der Branche erleichtert allgemeinverbindlich erklärt worden. Die erleichtere AVE wurde später zweimal verlängert und geändert sowie einmal wieder in Kraft gesetzt. Die aktuelle AVE läuft per Ende 2021 aus.
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