BAK - Coronavirus: Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors werden verlängert


Bundesamt für Kultur (BAK)

21.12.2021, Bern - Die eidgenössischen Räte haben heute eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.


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Die Covid-19-Kulturverordnung konkretisiert Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes und war wie dieses bisher auf Ende 2021 befristet. Im Hinblick auf die heute vom Parlament beschlossene Verlängerung der Kulturmassnahmen im Covid-19-Gesetz hat der Bundesrat die Covid-19-Kulturverordnung entsprechend angepasst. Dies betrifft insbesondere die Zeiträume, für welche Schäden geltend gemacht werden können, sowie die Eingabefristen für die Unterstützungsgesuche.

Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung enthält einzelne weitere Präzisierungen. Sie sieht insbesondere vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich nur solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtlich Einschränkungen - darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.


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