BAK - Coronavirus: Massnahmen zur Unterstützung des Kultursektors werden verlängert

21.12.2021, Bern - Die eidgenössischen Räte haben heute eine Verlängerung von Artikel 11 des Covid-19-Gesetzes (Massnahmen im Kulturbereich) bis Ende 2022 beschlossen. Gleichentags hat der Bundesrat die Geltungsdauer der Covid-19-Kulturverordnung ebenfalls bis Ende 2022 mit einzelnen Änderungen verlängert.
Die revidierte Covid-19-Kulturverordnung enthält einzelne weitere Präzisierungen. Sie sieht insbesondere vor, dass Ausfallentschädigungen an Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie die Entschädigungen für Kulturvereine im Laienbereich nur solange berücksichtigt werden, wie behördliche Einschränkungen gelten. Sobald sämtlich Einschränkungen - darunter auch die Zertifikatspflicht - aufgehoben werden, laufen die Entschädigungen nach Ablauf einer Übergangsfrist aus. Hingegen werden die Nothilfe an Kulturschaffende sowie die Beiträge an die Transformationsprojekte unabhängig von einem allfälligen Wegfall von behördlichen Einschränkungen bis Ende 2022 ausgerichtet.
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