Firmenmonitor

BLV: Versorgung mit Tierarzneimitteln sichern


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

18.01.2022, Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 die Anpassung von mehreren heilmittelrechtlichen Erlassen verabschiedet. Diese tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. Sie hat zum Ziel, die wichtigsten Differenzen zum EU-Recht auszuräumen und so Handelshemmnisse zu verhindern.



Ab dem 28. Januar 2022 kommen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die neuen Verordnungen zu Tierarzneimitteln und zu Arzneifuttermitteln zur Anwendung. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.

Die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz erfolgt zum grössten Teil über den europäischen Markt. Es ist deshalb wichtig, dass für Tierarzneimittel in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gelten wie in der EU. Dazu hat der Bundesrat heute Angleichungen an das neue Tierarzneimittelrecht der EU verabschiedet, einerseits im Bereich der Arzneimittelzulassung, andererseits im Bereich der "Guten Vertriebspraxis". Diese hat zum Ziel, die Kontrolle der Vertriebskette und damit die Qualität von Arzneimitteln sicherzustellen.

Ziel dieser Massnahmen ist es, dass den Pharmaunternehmen kein Mehraufwand bei der Zulassung von Tierarzneimitteln in der Schweiz entsteht. Damit soll erreicht werden, dass in der Schweiz genügend Tierarzneimittel zur Verfügung stehen.

Die heute beschlossenen Anpassungen betreffen die Tierarzneimittelverordnung, die Arzneimittelverordnung und die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung. Swissmedic hat gleichzeitig die Arzneimittel-Zulassungsverordnung entsprechend angepasst.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung