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Konsumentenschutz - Doppelte Abrechnungen: Strafanzeige gegen Rheumatologen an der Hirslanden Klinik im Park


Stiftung für Konsumentenschutz

20.01.2022, Rheumatologen an der Hirslanden Klinik im Park haben Kosten für Knochendichtemessungen doppelt abgerechnet: Die Leistung ist vollständig durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung gedeckt. Trotzdem mussten Patienten eine zusätzliche Rechnung aus der eigenen Tasche bezahlen. Auf Grund der Sachlage geht der Konsumentenschutz von systematischem Betrug aus. Damit die Situation genau untersucht und geklärt wird, reicht er Strafanzeige ein.


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Ein Patient, selber Arzt, liess eine Knochendichtemessung durchführen. Per Zufall stellte er fest, dass für die Routineuntersuchung nicht nur ihm 50.30 Franken in Rechnung gestellt worden waren. Auch seine Krankenkasse hatte bereits Kosten von 67.10 Franken übernommen. Eine irrtümliche Doppelverrechnung? Leider nein. Die Rheumatologen des Zentrums für Rheuma und Knochenerkrankungen an der Hirslanden Klinik im Park liessen Patienten ein Formular unterschreiben. Demnach müsse der Patient bei einer Knochendichtemessung die Kosten für die Messungen ab dem zweiten Messpunkt selber übernehmen. Aufgrund der vorliegenden Informationen geht der Konsumentenschutz deshalb davon aus, dass die Doppelverrechnungen systematisch durchgeführt wurden.

Verstoss gegen die geltenden Regeln

Gemäss der anwendbaren Tarmed-Ziffer (39.1950) sind mit der Vergütung durch die Krankenkasse die Kosten für die gesamte Knochendichtemessung abgegolten, unabhängig davon, an wie vielen Punkten gemessen wird. Die Ärzte rechneten somit doppelt ab: Der Krankenkasse verrechneten sie den üblichen Tarif für sämtliche Messpunkte, von den Patienten verlangten sie zusätzlich eine Bezahlung der angeblich nicht durch die Krankenkasse abgegoltenen Messpunkte.

Der Konsumentenschutz reicht gegen die Ärzte des Rheumatologiezentrums Strafanzeige ein. Dazu Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz: «Falls Abrechnungsregeln auf Kosten der Patienten schamlos verletzt wurden, muss dies angemessen bestraft werden»

Dreifacher Schaden

Mit der falschen Abrechnungsmethode wurde aus Sicht des Konsumentenschutzes dreifacher Schaden angerichtet:

- Betroffene Patienten bezahlten Rechnungen, die sie von Gesetzes wegen nicht bezahlen müssten.

- Krankenkassen schädigen sich am Vermögen, wenn sie Doppelzahlungen tätigen: Neben der Vergütung der korrekten Rechnung durch die Grundversicherung wurden unzulässige Zusatzrechnungen über die Zusatzversicherung an Patienten rückerstattet.

- Die Prämienzahlerinnen insgesamt wurden geschädigt. Zuviel bezahlte Kostenrückerstattungen an Leistungserbringer treiben die Gesundheitskosten und somit die Krankenkassenprämien unnötig weiter in die Höhe – ohne entsprechende Gegenleistung der Leistungserbringer.

Bekanntes Problem

Falschen Abrechnungen von medizinischen Leistungserbringern und die dadurch verursachten Kosten- und Prämiensteigerungen sind bereits früher bekannt geworden. Die Berichte der FINMA und des Preisüberwachers zeigen eindrücklich, dass Spitäler bei Patienten mit Krankenzusatzversicherungen vielfach seit Jahren systematisch massiv zu hohe, ungerechtfertigte Kosten in Rechnung stellen. «Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich griffige Massnahmen zu beschliessen, damit derartige Missbräuche in Zukunft nicht mehr möglich sind», so Stalder. Der Zeitpunkt wäre günstig: Zurzeit revidiert das Parlament das Versicherungsaufsichtsgesetz.

Weitere Strafanzeigen möglich

Der Konsumentenschutz prüft aktuell weitere Hinweise zu falschen Abrechnungen von Leistungserbringern. Der vorliegende Fall und weitere Beispiele zeigen, dass sowohl die Aufsicht durch Bund und Kantone als auch die Rechnungsprüfung durch die Krankenkassen unzureichend sind. Der Konsumentenschutz erwägt deshalb, weitere Strafanzeigen einzureichen.


Medienkontakt:
Sara Stalder
Geschäftsleiterin
031 370 24 20 / 078 710 27 13

Cécile Thomi
Leiterin Recht
079 742 66 44

Ivo Meli
Leiter Gesundheit
076 504 70 36

Kontakt:
Stiftung für Konsumentenschutz
Nordring 4
3013 Bern

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