Firmenmonitor

Positionen von pharmaSuisse für die Volksabstimmung vom 13. Februar 2022


Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse)

21.01.2022, Initiative «Kinder ohne Tabak» – konsequenter Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Tabakproduktewerbung


News Abo

Der Verkauf von Tabakprodukten an Minderjährige ist verboten. Es ist daher nur konsequent, dass auch Werbung für Tabakprodukte diese Zielgruppe nicht erreichen darf. Nach jahrelangen Verhandlungen rund um das Tabakproduktegesetz hat das Parlament ein generelles Verbot von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder oder Jugendliche insbesondere auf dem Internet, auf Social Media und an Festivals gezielt anspricht, abgelehnt. Die von mehreren grossen Gesundheitsorganisationen (darunter pharmaSuisse), Jugend- und Sportverbänden lancierte Initiative fordert das Verbot von Tabakwerbung bei Kindern und Jugendlichen.

pharmaSuisse engagiert sich für den konsequenten Jugendschutz und gegen Tabaksucht, die bereits im jugendlichen Alter ihren Anfang nimmt. Deshalb unterstützt der Verband die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». www.kinderohnetabak.ch

Die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» gefährdet die Forschung und die sichere und effiziente Versorgung mit Medikamenten

Nach Ansicht von pharmaSuisse wäre durch eine Annahme der eidgenössischen Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» die Forschung in der Schweiz gefährdet und der Import von vielen neuen Arzneimitteln verunmöglicht.

pharmaSuisse setzt sich für eine gute, sichere und ethisch verantwortbare Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Medikamenten ein. Versuche am Tier und am Menschen müssen daher klar definierten Kriterien unterliegen und streng kontrolliert werden. Wann immer möglich, müssen solche Versuche durch in-vitro-Modelle (zum Beispiel Zellkulturstudien) ersetzt werden. Sicherheitsstudien an gesunden Freiwilligen und an freiwillig teilnehmenden Kranken gehören zu den zwingenden protokollarischen Etappen klinischer Studien und sind vor einer breiten Vermarktung unverzichtbar.

Aus Sicht von pharmaSuisse geht die Initiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» viel zu weit. Eine Annahme würde nicht nur die Forschung in der Schweiz gefährden, sondern auch den Import von vielen neuen Medikamenten verunmöglichen, mit dramatischen Folgen für die Bevölkerung.

pharmaSuisse schliesst sich deshalb den akademischen Forschungsinstitutionen des Landes an, insbesondere der Akademie der Pharmazeutischen Wissenschaften (SAPhW), und empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative.

Kontakt

pharmaSuisse Schweizerischer Apothekerverband
Yves Zenger, Mediensprecher

Tel. +41 (0)31 978 58 33
E-Mail: kommunikation@pharmaSuisse.org


Kontakt:
Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse)
Stationsstrasse 12
3097 Liebefeld

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung