BLV - Hochansteckende Newcastle-Krankheit bei Legehennen festgestellt

24.01.2022, Bern - In einem Geflügelbetrieb in Niederglatt haben die Veterinärbehörden bei mehreren Legehennen die hochansteckende Newcastle-Krankheit nachgewiesen. Um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern, muss der betroffene Geflügelbestand gekeult werden. Rund um den Betrieb richtet der Kanton Zürich eine Schutz- und eine Überwachungszone ein, in der für die Geflügelbetriebe besondere Vorschriften gelten.
Massnahmen gegen die Verbreitung der Krankheit
Damit sich das hochansteckende Virus nicht weiterverbreitet, wurde der betroffene Betrieb gesperrt. Nur Personen, welche die Tiere versorgen und die Veterinärbehörden haben Zutritt zu den Ställen. Das Veterinäramt Zürich richtet eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern rund um den Bestand ein. Für Geflügelhaltungen in diesen Zonen gelten besondere Vorschriften. Der letzte Fall von Newcastle-Krankheit in der Schweiz trat im November 2017 im Kanton Tessin auf.
Krankheit auch auf Menschen übertragbar
In seltenen Fällen kann bei Personen, die direkten und engen Kontakt zu kranken Tieren hatten, eine Bindehautentzündung auftreten.
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