BLV: Vorbeugende Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

02.02.2022, Bern - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV und die kantonalen Veterinärdienste verlängern die Massnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe. Die Kontroll- und Beobachtungsgebiete entlang der grossen Gewässer in der Schweiz bleiben bestehen. Sie gelten seit dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Geflügelbetrieb Ende November 2021. Aufgrund des Seuchengeschehens im angrenzenden Ausland bleibt die Gefahr einer Einschleppung der Krankheit gross.


Logoregister

Das BLV verlängert in Absprache mit den kantonalen Veterinärdiensten die Massnahmen in den Kontroll- und Überwachungsgebieten bis am 15. März 2022. Bund und Kantone hatten diese im November 2021 um die grossen Gewässer des Mittellandes eingerichtet, nachdem sie das Virus in einem Betrieb im Kanton Zürich nachgewiesen hatten.

Nun haben die Experten des BLV die Situation in Europa neu beurteilt und aufgrund von Erfahrungen der letzten Seuchenzüge das Risiko einer Einschleppung weiterhin als gross eingeschätzt. Deshalb haben sie entschieden, die Massnahmen noch nicht zu lockern.

In den Kontrollgebieten von einem Kilometer um die Gewässer darf Geflügel nur unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel sind zudem von Hühnern getrennt zu halten. In den Beobachtungsgebieten müssen verdächtige Symptome bei den Tieren sofort dem kantonalen Veterinärdienst gemeldet werden.

Vogelgrippe breitet sich in Europa aus

Die Vogelgrippe tritt gegenwärtig in fast allen Ländern Europas auf. In Küstengebieten an der Nordsee wird von Massensterben von Wasservögeln berichtet. In Deutschland kommen die meisten Fälle im Nordosten des Landes, vereinzelt aber auch in Baden-Württemberg und Bayern vor. Die deutschen Veterinärbehörden haben das Virus im Januar rund vierzig Kilometer von Schaffhausen entfernt bei einem Mäusebussard nachgewiesen. In Frankreich haben die zuständigen Fachpersonen einen Schwan positiv auf Vogelgrippe getestet.

Keine Gefahr für den Menschen

Eine Übertragung auf den Menschen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, tritt aber äusserst selten auf. Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, sollen diese nicht berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut melden. Der Verzehr von Geflügelfleisch oder Eiern ist unbedenklich.

Weitere Informationen zum Schutz des Hausgeflügels finden sich auf der Webseite des BLV.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
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Tel. 058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Kontakt:
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Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern

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