BSV: Auflösung des Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft

04.02.2022, Bern - Der Bundesrat beabsichtigt, den Fonds für Familienzulagen in der Landwirtschaft aufzulösen. Der Fonds erwirtschaftet keine Zinsen mehr, mit denen die kantonalen Beiträge in diesem Bereich reduziert werden könnten. Das Kapital wird an die Kantone übertragen. An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) unterbreitet.
Kapital geht an die Kantone
Mit Blick auf das ursprüngliche Ziel, die kantonalen Beiträge zur Finanzierung von Familienzulagen zu reduzieren, wird das Fondskapital an die Kantone übertragen. Der Anteil jedes Kantons soll im Verhältnis zu den im Kanton gezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft berechnet werden. Mit der Auflösung des FLG-Fonds werden die Finanzströme zwischen Bund und Kantonen vereinfacht. Die Auflösung hat jedoch keine Auswirkungen auf die Begünstigten von Leistungen gemäss FLG.
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Marc Stampfli
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