WBF: Bundesrat genehmigt Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen

08.02.2022, Bern - Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 die Verordnungsänderung zur Präzisierung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen genehmigt. Das Hauptanliegen der breit abgestützten Revision ist es, die Rechtsanwendung von Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen zu vereinfachen und diese an die geltende Praxis anzupassen. So soll beispielsweise die Erteilung von Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit schweizweit harmonisiert werden.
Zudem sollten damit die Kontrollen der Kantone vereinfacht und das Ganze für die betroffenen Betriebe und Arbeitnehmenden verständlicher werden. So wird die Gruppe der Betriebe, für die Sonderbestimmungen gelten (bspw. Bäckereien, Metzgereibetriebe usw.) und die von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit befreit sind, neu umschrieben und teilweise erweitert. Beispielsweise werden die Artikel 51a und 51b ArGV 2 eingeführt, wonach bestimmte Instandhaltungs- und Winterdienstarbeiten in der Nacht und am Sonntag bewilligungsbefreit durchgeführt werden dürfen.
Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2022 in Kraft.
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