BLW - Bund senkt Einfuhrzölle für Futtermittel


Bundesamt für Landwirtschaft BLW

08.03.2022, Bern - Die Militärinvention Russlands in der Ukraine führt an verschiedenen internationalen Rohstoffmärkten zu teilweise massiv höheren Preisen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat deshalb den Grenzschutz für verschiedene Futtergetreide angepasst. Die tieferen Einfuhrzölle treten am 15. März 2022 in Kraft.


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Mit der ausserordentlichen Grenzschutzreduktion reagiert der Bund auf die massiven Preiserhöhungen durch die russische Militärintervention in der Ukraine. Mit jährlichen Exportmengen von 30 Millionen Tonnen Mais und 20 Millionen Tonnen Weizen wirken sich die in der Ukraine derzeit blockierten oder zerstörten Waren deutlich auf die globale Versorgung mit Futtermitteln aus.

Daher senkt das WBF den Grenzschutz für die Verwendung zu Futterzwecken für Weichweizen (Zolltarifnummer 1001.9939), Roggen (1002.9039), Gerste (1003.9059), Triticale (1008.6049), Mais (1005.9039) und Maiskolbenschrot (1104.2320) um je 3 Franken je 100 kg, für Hafer (1004.9039) sinkt der Grenzschutz um 1 Franken je 100 kg auf null. Für eiweissreiche Futtermittel wie Sojaschrot oder pflanzliche Futteröle werden seit längerem keine Grenzabgaben erhoben, weil deren Importpreise die inländischen Zielpreise übersteigen. Die angepassten Einfuhrzölle treten am 15. März 2022 in Kraft.


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