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SUISA Digital verklagt Snapchat wegen Urheberrechtsverletzungen


SUISA

13.05.2022, Zürich/Hamburg - Snapchat entschädigt die Urheber und Verleger nicht für die von der SUISA Digital vertretene Musik, die in Videos auf der Snapchat-Plattform verwendet wird. Die SUISA Digital klagt deshalb gegen die Betreiberfirma von Snapchat, Snap Inc., wegen Urheberrechtsverletzungen. Die SUISA Digital Licensing ist eine Tochtergesellschaft der Schweizer Urheberrechtsgesellschaft SUISA.


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Die SUISA Digital Licensing (SUISA Digital) hat vor dem Landgericht Hamburg eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Snap Inc. eingereicht. Die Klage wirft Snap vor, von der SUISA Digital vertretene Musik ohne Lizenz auf der Plattform Snapchat zu verwenden. Snapchat ist eine der populärsten Online-Plattformen der Welt und bietet seinen Nutzern/innen eine breite Palette an Musik, die sie kostenlos in Videos einbinden und anhören können. Die Klage folgt auf die wiederholten Versuche von SUISA Digital, Snapchat zu lizenzieren. Snap Inc. ist ein börsenkotiertes Unternehmen mit Sitz in den USA, dem Snapchat gehört.

Die SUISA Digital ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein und vertritt die Online-Musikrechte der SUISA und 14 weiterer Gesellschaften sowie mehrerer internationaler Musikverlage weltweit. Ihr Repertoire umfasst über 80'000 Songwriter/innen, Komponisten/innen, Verleger/innen und rund 10 Millionen Werke. Die SUISA Digital hat mit über 80 Anbieterinnen und Anbietern digitaler Musik Lizenzverträge für die Nutzungen weltweit abgeschlossen. Diese werden von Mint Digital Services (Mint) verwaltet, einem Joint Venture zwischen der SUISA und ihrem Partner SESAC, einer amerikanischen Musikrechteorganisation.

Snap weigert sich, Songschreiber/innen, Komponisten/innen und Verleger/innen zu bezahlen

Snap hat sich geweigert, für die auf Snapchat verwendete Musik zu bezahlen. Die Versuche der SUISA Digital, mit Snap zu verhandeln, waren erfolglos. Snap behauptet, keine Songs aus dem Repertoire der SUISA Digital zu verwenden. Diese Aussage ist falsch. Tausende von Werken aus dem Repertoire von SUISA Digital sind auf der Snapchat-Plattform verfügbar und werden von den Abonnenten/innen genutzt, ohne dass Snap eine Lizenz der SUISA Digital erworben hat.

Klage vor dem Landgericht Hamburg

Aufgrund der Lizenzverweigerung und des Verhaltens von Snap hat die SUISA Digital beim Landgericht Hamburg eine Klage gegen Snap eingereicht. Mit ihrer Klage will die SUISA Digital erreichen, dass die von ihr vertretenen Urheber/innen und Verleger/innen für die fortdauernde, rechtswidrige Nutzung ihrer kreativen Werke angemessen entschädigt werden. Deshalb verlangt SUISA Digital unter anderem, dass Snap die Zahlen zur Nutzung und zum Umsatz seines Angebots mit Musik für die Plattform Snapchat vollständig offenlegt. Die SUISA Digital wird von der Kanzlei Lausen Rechtsanwälte vertreten.

«SUISA Digital setzt sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen ein und geht mit aller Entschlossenheit gegen illegale Nutzungen von Musik vor», sagt Fabian Niggemeier, CEO von SUISA Digital. «Nur so können wir die Interessen der Urheber/innen und Verleger/innen effizient vertreten und sicherstellen, dass sie von Snap fair entschädigt werden.»

«SESAC arbeitet seit Jahren im Rahmen unseres Joint Ventures Mint eng mit der SUISA zusammen. Deshalb hat SUISA Digital unsere volle Unterstützung bei ihrer Klage gegen Snap. Snap profitiert seit Jahren von der kreativen Arbeit der Urheber/innen und Verleger/innen. Wir erwarten, dass Snap den Wert dieser Arbeit anerkennt», sagt Alexander Wolf, Präsident von SESAC International.

Verträge mit mehreren Musik- Streamingdiensten

Wie Radio- und Fernsehsender benötigen auch Online-Dienste eine Lizenz, wenn sie Musik oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte auf ihren Plattformen anbieten. Diese Lizenzen, die von Urheberrechtsgesellschaften auf der ganzen Welt verwaltet werden, bedeuten, dass die Musikautoren/innen und -verleger/innen bezahlt werden, wenn ihre Inhalte genutzt werden. SUISA Digital hat Verträge mit über 80 Online-Plattformen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie im Anhang im Interview mit Fabian Niggemeier, CEO von SUISA Digital Licensing. Dieses Interview ist auch im SUISAblog erschienen: www.suisablog.ch

Weitere Auskünfte:

für deutsch- und englischsprachige Medien:

Giorgio Tebaldi
Leiter Kommunikation SUISA
Tel. +41 44 485 65 03
E-Mail: giorgio.tebaldi@suisa.ch


für französischsprachige Medien:

Céline Evéquoz
Rechtsdienst SUISA Lausanne
Tel. +41 21 614 32 26
E-Mail: céline.troillet@suisa.ch

Über SUISA Digital Licensing

Die Musikverwertungsorganisation SUISA Digital Licensing (abgekürzt: SUISA Digital) ist eine Tochtergesellschaft der SUISA, der Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein. SUISA Digital mit Sitz in Vaduz, FL vertritt die Online-Rechte an musikalischen Werken von Komponisten/innen, Textautoren/innen und Verleger/innen von weltweit 15 Urheberrechtsgesellschaften und mehreren Verlagen. SUISA Digital lizenziert Internetplattformen weltweit und hat Verträge mit über 80 Online-Dienstleistern abgeschlossen. Dazu gehören YouTube, Spotify, Apple Music oder Meta (ehemals Facebook). www.suisa.ch


Kontakt:
SUISA
Bellariastrasse 82
8038 Zürich

Quellen:
  HELP.ch

Weitere Informationen und Links:



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