Unsicherheit bei Organspende: Pro Senectute hilft


Pro Senectute

23.05.2022, Zürich (ots) - Die Stimmbevölkerung hat das Transplantationsgesetz deutlich angenommen. Wer nach dem Tod weder Organe noch Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Mit einer Patientenverfügung können die persönlichen Wünsche zum Thema Organspende für alle Fälle bereits heute verbindlich geregelt werden.


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Die Bevölkerung hat sich am 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent der Stimmen für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen. Neu muss demnach zu Lebzeiten deutlich formuliert werden, wenn keine Organspende gewünscht ist. Auf jeden Fall werden auch mit der neuen Regelung im Todesfall die Angehörigen vor einer Organentnahme einbezogen.

Das Transplantationsgesetz tritt frühestens 2024 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt weiterhin die erweiterte Zustimmungsregelung. Vor einer Organentnahme ist in dieser Übergangsphase weiterhin die Zustimmung der verstorbenen Person oder ihrer Angehörigen nötig.

Organspende in Patientenverfügung regeln

Das Erwachsenenschutzrecht bietet bereits heute zahlreiche Möglichkeiten, die persönliche Vorsorge zu regeln. "In einer Patientenverfügung kann nicht nur festgehalten werden, wie man medizinisch behandelt oder gepflegt werden möchte, falls man sich selber nicht mehr dazu äussern kann. Man kann auch seine Wünsche ans Sterben und somit auch zur Organ- und Gewebespende rechtsgültig festhalten", betont Sonya Kuchen, Geschäftsleitungsmitglied von Pro Senectute Schweiz.

Pro Senectute berät zur Vorsorge

Die persönliche Vorsorge zu regeln, bleibt aber eine komplexe Angelegenheit und kann überfordern. "Aus diesem Grund ist es uns wichtig, für die Möglichkeiten der Vorsorge zu sensibilisieren und in unseren Beratungsstellen umfassend zu beraten", so Sonya Kuchen. Bei rechtlichen Unklarheiten und für Informationen zu den Vorsorgemöglichkeiten stehen älteren Menschen und ihren Angehörigen schweizweit 130 Beratungsstellen zur Verfügung.

Pressekontakt:

Pro Senectute Schweiz
Tatjana Kistler
Medienverantwortliche
Telefon: 044 283 89 57 oder 079 811 07 36
E-Mail: medien@prosenectute.ch


Kontakt:
Pro Senectute
Lavaterstrasse 60
8002 Zürich

Quellen:
  HELP.ch

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