EDA: Wahl der Schweiz in den UNO-Sicherheitsrat

10.06.2022, Bern - Die UNO-Generalversammlung hat am 9. Juni 2022 die Schweiz als nichtständiges Mitglied in den UNO-Sicherheitsrat gewählt. Das zweijährige Mandat dauert vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Die Schweiz wird nun ihre Stärken zugunsten von Frieden und Sicherheit einbringen können, sich als neutrales Land positionieren, um Brücken zu bauen und über den direkten Zugang zu den wichtigsten Akteuren des Weltgeschehens ihre Interessenwahrung stärken. Der Sitz im Sicherheitsrat wird ein Hebel sein, damit die Schweiz die eigenen Positionen stärker einbringen kann, um so als glaubwürdige Partnerin Einfluss auf internationale Entwicklungen zu nehmen.
Der UNO-Sicherheitsrat und die Schweiz verfolgen gleiche Ziele
Das Mandat des Sicherheitsrats, sich für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit einzusetzen, deckt sich mit dem aussenpolitischen Kernauftrag der Schweiz. Gemäss Bundesverfassung leistet die Schweiz einen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben der Völker und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Mit dem erstmaligen Einsitz im Sicherheitsrat kann die Schweiz diesen Auftrag noch besser erfüllen. Gleichzeitig setzt sie damit ein prioritäres Ziel der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023 im Bereich Frieden und Sicherheit um. «Wir möchten die Schweizer Expertise für Frieden in der Welt einbringen, unsere Werte vertreten und als neutrales Land zu kompromissfähigen Lösungen beitragen», erklärt der Bundespräsident die Rolle der Schweiz im Sicherheitsrat.
Für ihren Einsitz im Sicherheitsrat will sich die Schweiz vier Prioritäten setzen: Nachhaltigen Frieden fördern, die Zivilbevölkerung schützen, Klimasicherheit angehen und die Effizienz des Sicherheitsrats stärken. Im Laufe des Sommers werden die Aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates (APK) zu den Prioritäten konsultiert. Im Anschluss verabschiedet der Bundesrat die Prioritäten definitiv.
Mehr als zehn Jahre Vorbereitung auf die Wahl und den Einsitz
Vor 20 Jahren stimmte die Schweizer Bevölkerung dem Beitritt der Schweiz zur UNO zu. Nach umfangreichen Konsultationen mit dem Parlament reichte der Bundesrat 2011 die Schweizer Kandidatur für den Sicherheitsrat ein. Ein Bericht des Bundesrates bestätigte 2015 die Vereinbarkeit des Einsitzes mit der Schweizer Neutralität. Die Schweiz hat die Kandidatur und ihr Profil mit dem Slogan «Un Plus Pour La Paix / A Plus For Peace» bekannt gemacht. Nun sind die Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf den Einsitz im Gang. Unter anderem hat der Bundesrat in den vergangenen Monaten die verwaltungsinternen Koordinations- und Entscheidprozesse definiert sowie im Austausch mit den APK die Modalitäten des Einbezugs des Parlaments festgelegt.
Ständige und nichtständige Mitglieder des Sicherheitsrats
Der Sicherheitsrat ist ein Hauptorgan der UNO und besteht seit 1946. Er setzt sich aus fünf ständigen Mitgliedern (Frankreich, Russland, USA, China und das Vereinigte Königreich –P5) und zehn nichtständigen Mitgliedern zusammen (E10). Letztere werden von der UNO-Generalversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt. Zusammen mit der Schweiz wurden heute auch Malta, Japan, Ecuador und Mosambik in den Rat gewählt. Zusätzlich werden 2023 auch Albanien, Brasilien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ghana und Gabun im Rat vertreten sein. Die ständigen Mitglieder haben bei der Verabschiedung von Resolutionen ein Vetorecht. Dennoch sind sie auf die nichtständigen Mitglieder angewiesen: Für einen Beschluss im Sicherheitsrat braucht es mindestens neun Stimmen. Zudem gehen von den nichtständigen Mitgliedern regelmässig wichtige inhaltliche Impulse für die Arbeit des Sicherheitsrats aus.
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