Pflegematerial: Entscheide zu Vergütungen liegen vor - Bundesamt für Gesundheit BAG

07.09.2022, Bern - Vor einem Jahr hat der Bundesrat entschieden, dass die Krankenversicherer die Finanzierung des Pflegematerials unabhängig davon übernehmen, ob die Anwendung durch eine Pflegefachperson erfolgt oder nicht. Inzwischen ist die Übergangsfrist abgelaufen. Die einheitliche Vergütung gilt ab dem 1. Oktober 2022.
Der Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die Änderungen des Anhangs 2 (MiGeL) der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist am 1. September 2022 erfolgt. Somit kann die Erweiterung der MiGeL um die beantragten Pflegematerialien fristgerecht auf den 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Materialien werden ab diesem Zeitpunkt ausschliesslich durch die OKP vergütet. Bisher erfolgte die Vergütung der Pflegematerialien durch die drei Kostenträger OKP, Versicherte und Kantone. Finanzierungslücken sind nicht zu erwarten.
Die MiGeL wird laufend angepasst. Sollte es zu Lücken kommen, wo keine Anträge eingereicht wurden, ist es jederzeit möglich, weitere Aufnahmen von Pflegematerialien zu beantragen.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
Kontakt:
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.