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Graureiher und Pfau mit Vogelgrippe im Kanton Zürich entdeckt


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

18.11.2022, Bern - Bei einem Graureiher und einem Pfau im Kanton Zürich wurde das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bereitet zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung vor. Dies ist der erste Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter.


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In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Deshalb ist es keine Überraschung, dass die Krankheit auch in diesem Winterhalbjahr wieder in der Schweiz vorkommt: Der nun entdeckte erste Fall betrifft einen Graureiher und einen Pfau in einer Hobbyhaltung in der Gemeinde Seuzach im Kanton Zürich. Die Sanierung der betroffenen Tierhaltung ist im Gang. Das BLV bereitet gemeinsam mit den betroffenen Kantonen Massnahmen vor, um die Ausbreitung der Seuche bestmöglich zu verhindern. Weitere Informationen folgen.

Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden

Das BLV hat diese Woche auf grundsätzliche Verhaltensregeln für Geflügelhalter hingewiesen. Diese sind:

Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln. Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände. Sie dürfen Ihre Tiere weiterhin auf die Weide lassen. Bereiten Sie sich aber darauf vor, dass der Auslauf der Tiere nötigenfalls überdacht werden muss oder die Tiere in den Stall geschlossen werden müssen. Überprüfen Sie bestehende Gitter auf Löcher.

Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, werden gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.

Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
058 463 78 98
media@blv.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern

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