Graureiher und Pfau mit Vogelgrippe im Kanton Zürich entdeckt

18.11.2022, Bern - Bei einem Graureiher und einem Pfau im Kanton Zürich wurde das Vogelgrippe-Virus H5N1 nachgewiesen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV bereitet zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels in der betroffenen Umgebung vor. Dies ist der erste Fall von Vogelgrippe in der Schweiz in diesem Winter.
Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermeiden
Das BLV hat diese Woche auf grundsätzliche Verhaltensregeln für Geflügelhalter hingewiesen. Diese sind:
Schützen Sie Futter- und Wasserstellen vor Wildvögeln. Halten Sie sich an die Biosicherheitsmassnahmen, das heisst: Wechseln Sie vor dem Betreten der Stallungen Schuhe und Überkleider und desinfizieren Sie die Hände. Sie dürfen Ihre Tiere weiterhin auf die Weide lassen. Bereiten Sie sich aber darauf vor, dass der Auslauf der Tiere nötigenfalls überdacht werden muss oder die Tiere in den Stall geschlossen werden müssen. Überprüfen Sie bestehende Gitter auf Löcher.
Personen, die Kadaver von Wildvögeln finden, werden gebeten, diese vorsichtshalber nicht zu berühren und den Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut zu melden.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar.
Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Medienstelle
058 463 78 98
media@blv.admin.ch
Kontakt:
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern
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