Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

15.02.2023, Bern - Der Bundesrat hat am 15. Februar 2022 die Änderungsvorlage für das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verabschiedet. Es soll eine neue Bestimmung ins AVIG aufgenommen werden, dank der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen.
Um die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben zu gewährleisten, schlägt der Bundesrat daher eine Anpassung des AVIG vor. Dank der neuen Bestimmung können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die KAE erhalten, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden fortsetzen, sofern diese nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
Diese Änderung ist erforderlich zur Umsetzung der im Juni 2019 vom Parlament angenommenen Motion Bühler 16.3884. Der Gesetzesentwurf und die entsprechende Botschaft werden nun dem Parlament überwiesen.
Während der Corona-Pandemie sahen das Covid-19-Gesetz sowie die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung bereits eine vergleichbare Regelung vor, um die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben auch weiterhin sicherzustellen. Ende 2023 läuft diese Regelung allerdings aus. Somit braucht die Arbeitslosenversicherung ab 2024 eine neue Bestimmung für Lehrbetriebe in Kurzarbeit.
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