Bundesrat bestätigt Beitragsberechtigung der Universitäten Genf und Zürich

20.03.2023, Bern - Der Bundesrat hat am 17. März 2023 die Universitäten Genf und Zürich gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) als beitragsberechtigt anerkannt. Diesem Beschluss vorausgegangen ist die institutionelle Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat.
Die Universitäten Genf und Zürich waren vom Bundesrat bereits unter dem Universitätsförderungsgesetz (UFG) als beitragsberechtigt anerkannt worden. Am 25 März 2022 bzw. am 17. Dezember 2021 hat der Schweizerische Akkreditierungsrat die zwei Universitäten institutionell akkreditiert. Anschliessend haben die Trägerkantone Genf und Zürich die Beitragsberechtigung ihrer Universitäten beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beantragt. Am 17. November 2022 wurden diese Anträge von der Plenarversammlung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) einstimmig unterstützt. Basierend darauf hat der Bundesrat die beitragsrechtliche Anerkennung für die Universitäten Genf und Zürich beschlossen.
Die Universität Genf bietet ein breites Programm in der Lehre und Forschung in neun Fakultäten; als vielseitige Institution mit internationaler Ausstrahlung ist sie insbesondere auch in inter- und multidisziplinären Bereichen tätig. Die Universität Zürich zählt sieben Fakultäten und 150 Institute und ist mit gut 28 000 Studierenden die grösste Universität der Schweiz. Sie gehören als Mitglieder der «League of European Research Universities» (LERU) zum Kreis der führenden europäischen Forschungsuniversitäten.
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