Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz: Fall Hefenhofen - Staatsanwaltschaft kündigt Berufung an


VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

04.04.2023, Nach dem aufsehenerregenden Tierquälerei-Prozess rund um den Fall Hefenhofen hat die Staatsanwaltschaft nun Berufung angemeldet. VIER PFOTEN begrüsst dies im Hinblick auf das schockierende Urteil der ersten Instanz, in dem der Angeklagte U.K. in wesentlichen Punkten hinsichtlich der Tierquälerei-Vorwürfe freigesprochen wurde. Das Bezirksgericht Arbon begründete dies damit, dass die Beweise teilweise nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen würden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren sowie ein 20-jähriges Tätigkeitsverbot gefordert. Der Täter wurde jedoch nur zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und zu einer geringen Geldstrafe verurteilt.


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Alle Tierfreundinnen und Tierfreunde erinnern sich an die Bilder der abgemagerten, misshandelten und teilweise im Schlamm verendeten Pferde. 2017 wurden die überlebenden Tiere beschlagnahmt. Der Angeklagte hat jahrelang verschiedene Akte der Tierquälerei begangen und kam bisher immer wieder glimpflich davon.

U.K. zeigte während des gesamten Verfahrens weder Reue noch Einsicht. Dennoch wurde ihm eine Genugtuung von 6'000 Franken zugesprochen – wegen der Verunglimpfungen in den Medien.

«Der Tierschutzvollzug ist erschreckend mangelhaft in der Schweiz und das sogenannte strengste Tierschutzgesetz der Welt wird von unseren Behörden nicht in die Tat umgesetzt», kritisiert Lauretta Eckhardt, Policy Officer bei VIER PFOTEN. Für das tierquälerische Verhalten des Angeklagten gibt es zahlreiche Belege, und aus juristischer Sicht ist es kaum wahrscheinlich, dass die Beweislage so mangelhaft war, dass das gesamte Beweismaterial unverwertbar wäre. Des Weiteren ist es inakzeptabel, dass sich Veterinärämter und Strafbehörden Versäumnisse erlauben können, die so weit gehen, dass den Tieren am Ende keine Gerechtigkeit widerfährt.

Nun bleibt zu hoffen, dass die Tiere ihre Gerechtigkeit in der zweiten Instanz bekommen und dass die Skrupellosigkeit des Beschuldigten nicht weiter toleriert wird. «Es ist die Aufgabe der Rechtsprechung den Anforderungen unserer Tierschutzgesetzgebung gerecht zu werden und ein starkes Signal zu senden: Tierquälerei darf nicht toleriert werden», sagt Eckhardt.

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Quellen:
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