Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter ist besorgt über die unzureichende Betreuung unbegleiteter Jugendliche


Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF

25.04.2023, Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hat zwischen Februar 2021 und Oktober 2022 verschiedene Bundesasylzentren (BAZ) besucht. Die Kommission ist besorgt über die ungenügende Betreuung von unbegleiteten asylsuchenden Jugendlichen in den Bundesasylzentren (seit Ende Februar 2022). Die Kommission weist in ihrem Bericht auch auf eine Reihe von guten Beispielen in den überprüften Bereichen hin.


News Abo

Die Situation in den BAZ hat sich im zweiten Berichtsjahr (2022) stark verändert: Einerseits kamen ab Februar 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine in grosser Zahl in die Schweiz, andererseits trafen zahlreiche unbegleitete, mehrheitlich männliche asylsuchende Jugendliche aus Afghanistan in der Schweiz ein.

Diese Entwicklungen wirkten sich insbesondere auf die Betreuung und Unterbringung der unbegleiteten Jugendlichen aus. Die Mitarbeitenden kümmerten sich vorrangig um die praktischen Aspekte der Unterbringung der unbegleiteten männlichen Jugendlichen und konzentrierten sich auf besonders akute Situationen (z.B. besonders auffällige Jugendliche). Die Betreuungsteams konnten das System der individuellen Betreuung der Jugendlichen durch sozialpädagogische Mitarbeitende als Bezugspersonen nicht mehr aufrechterhalten. Stattdessen gab es tagesverantwortliche sozialpädagogische Mitarbeitende, die zusammen mit Betreuungsmitarbeitenden zeitweise bis zu hundert Jugendliche zu betreuen hatten. Unbegleitete asylsuchende Mädchen sind in den BAZ deutlich in der Unterzahl. Ihre spezifischen Bedürfnisse gehen in der Überzahl der männlichen unbegleiteten Jugendlichen oft unter.

Diese Entwicklungen haben die Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Migration (SEM) und der Betreuungs- und Sicherheitsunternehmen stark beansprucht. Die Kommission anerkennt die Anstrengungen und die hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden in den BAZ. Ebenso anerkennt sie die Herausforderung, genügend qualifizierte Mitarbeitende für diese anspruchsvollen Tätigkeiten zu finden.

Nach Beurteilung der Kommission sind die Betreuungsteams derzeit nicht mehr in der Lage, eine persönliche und kontinuierliche Begleitung der unbegleiteten asylsuchenden Jugendlichen zu gewährleisten. «Diese Zustände sind nach Einschätzung der Kommission nicht mit der UNO- Kinderrechtskonvention vereinbar», sagt Martina Caroni, Präsidentin der NKVF. Sie verletzen das übergeordnete Interesse des Kindes (Artikel 3) und das Recht der unbegleiteten Jugendlichen auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung (Artikel 31).

Die Kommission empfiehlt dem SEM und den Betreuungsunternehmen, die Kinderrechtskonvention vollumfänglich umzusetzen und das bestehende Betreuungssystem für unbegleitete asylsuchende Jugendliche zu überprüfen und anzupassen, um auch bei hohen Zahlen eine professionelle und kontinuierliche Betreuung aller Jugendlichen zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser Empfehlung erfordert entsprechende Ressourcen. Hier stehen auch die politischen Akteure, insbesondere Bundesrat und Parlament, in der Verantwortung. Dies erscheint umso wichtiger, als sich bis auf weiteres keine Änderung der Situation abzeichnet.

Weitere Themen des Berichts sind Gewaltprävention, sexualisierte Gewalt, der Umgang mit Gewaltvorwürfen und -hinweisen, Suizidversuche und Selbstverletzungen, Suchtproblematiken sowie die Anwendung von Sicherheitsmassnahmen in den Bundesasylzentren wie körperlicher Zwang, kurzfristiges Festhalten im Sicherheitsraum und körperliche Durchsuchungen.

Die Kommission konnte eine Reihe von guten Beispielen in einzelnen oder mehreren BAZ im Bereich der Betreuung unbegleiteter Jugendlicher, der Gewaltprävention, des Umgangs mit Suizidversuchen und Selbstverletzungen sowie der Zubereitung von Mahlzeiten und der Aufbewahrung und Verwendung eigener Lebensmittel in den BAZ identifizieren.


Kontakt:
Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 465 16 20
info@nkvf.admin.ch

Kontakt:
Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF
Schwanengasse 2
3003 Bern

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Jeder zehnte neue Lastwagen mit Alternativ-Antrieb
auto-schweiz Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure, 17.05.2024

Vietnam: VIER PFOTEN rettet den letzten Bären einer Bärenfarm in der Provinz Binh Duong
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, 17.05.2024

Siehe mehr News

Schweizer Medien

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung