News Abo

BFS: Der Bundesrat will 2025 einen nationalen Adressdienst einführen


Bundesamt für Statistik BFS

10.05.2023, Bern - Der Bundesrat will die Adressverwaltung vereinfachen und zu diesem Zweck einen nationalen Adressdienst (NAD) schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Mai 2023 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Der nationale Adressdienst ermöglicht bestimmten Verwaltungsstellen sowie Dritten mit gesetzlichem Auftrag, die Adressdaten der Wohnbevölkerung gesamtschweizerisch abzufragen. Gegenwärtig sind Adressabfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich.


Firmenmonitor

Durch den nationalen Adressdienst (NAD) können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) verwendet für den NAD die adressrelevanten Teile der Personendaten, die im Rahmen des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) aus den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern quartalsweise an das BFS geliefert werden. Im NAD werden die Daten mit tagesaktuellen Mutationsmeldungen ergänzt. Dieser eCH- Meldungstyp kommt bereits beim Austausch zwischen Einwohnerregistern und Bundespersonenregistern zum Einsatz.

Der Zugriff auf den NAD wird entsprechend dem Datenschutz und abhängig vom Verwendungszweck eingeschränkt. Die Daten dürfen von den Nutzern ausschliesslich im Rahmen der Erfüllung ihres definierten gesetzlichen Auftrags bezogen werden. Das BFS vergibt die Zugriffsberechtigungen und kontrolliert die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.

Effizientes, modernes Datenmanagement
Der NAD vereinfacht in vielfältiger Weise die Adressverwaltung bei den Verwaltungsstellen auf allen drei Staatsebenen sowie bei den berechtigten Dritten mit gesetzlichem Auftrag. Einige Beispiele sind die Reduktion von Zahlungsverlusten wegen unzustellbarer Rechnungen an nicht mehr auffindbare Personen, die Verminderung von Retouren bei schriftlicher Korrespondenz und die Verringerung des Aufwands für den Aufbau und die Pflege von Schnittstellen sowie für das Datenmanagement. Hinzu kommt ein qualitativer Mehrwert in Form verbesserter Datenqualität, einheitlicherer Verwaltungspraxis sowie besserer Transparenz der Datenverwendung durch die Behörden.

Der Aufbau des NAD ist ein Projekt der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) und wird durch diese finanziert. Er soll 2025 starten. Die Betriebskosten des NAD sollen durch Gebühren der Nutzer vollständig gedeckt werden. Die Einwohnerdienste der Gemeinden, die die Adressdaten in den Einwohnerregistern pflegen, können den NAD gebührenfrei nutzen.


Medienkontakt:
Manuela Lenk, BFS, Abteilung Interoperabilität und Register
Tel.: +41 58 469 28 41,
E-Mail: manuela.lenk@bfs.admin.ch

Medienstelle BFS
Tel.: +41 58 463 60 13,
E-Mail: media@bfs.admin.ch

Kontakt:
Bundesamt für Statistik BFS
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel

Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Pressemappe.ch

Auf «Pressemappe.ch» werden die Publikationen von «Aktuelle News» archiviert.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbeplattform

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­informationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informations­portalen gehört HELP Media AG zu den Markt­leadern im Schweizer Onlinemarkt.

www.help.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Zertifikat:
SADP


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung