Staatssekretariat für Wirtschaft - Personenfreizügigkeit: Zuwanderung erweitert das Potenzial des Arbeitsmarkts

04.07.2023, Bern - Die EU-Zuwanderung war zur Deckung der Arbeitskräftenachfrage in den vergangenen zwanzig Jahren wichtig. Dabei diente die Rekrutierung im Ausland in vielen Berufen vermehrt auch der Abfederung von demografischem Ersatzbedarf. Dieser wird in den kommenden Jahren nicht nur hierzulande, sondern auch im Ausland weiter zunehmen. Im Wettbewerb um Arbeitskräfte ist die Schweiz gut aufgestellt, wie der 19. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zeigt.
Demografische Lücke»: Ersatzbedarf im Arbeitsmarkt nimmt zu
Da die Freizügigkeitszuwanderung stark auf Personen im Erwerbsalter konzentriert ist, wirkte diese der Alterung der einheimischen Bevölkerung über die vergangenen zwanzig Jahre spürbar entgegen. Der Einfluss dieses «verjüngenden» Effekts zeigt sich auch im Quervergleich mit anderen Ländern Europas, in denen sich entsprechende demografische Herausforderungen heute bereits in stärkerem Ausmass bemerkbar machen.
Ein weiteres Wachstum der Bevölkerung im Erwerbsalter wird in Zukunft noch stärker als bisher von der Zuwanderung abhängen. Bereits heute übersteigt die Zahl der 65-Jährigen jene der 20-Jährigen; es treten also tendenziell mehr Personen durch Pensionierung aus dem Arbeitsmarkt aus als junge Arbeitskräfte neu hinzukommen. Durch die bevorstehenden Abgänge der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsprozess wird sich diese demografische Lücke im Schweizer Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren weiter öffnen.
Schweiz für ausländische Arbeitskräfte weiterhin attraktiv
Die demografische Alterung der Gesellschaften in ganz Europa führt dazu, dass sich die internationale Konkurrenz um gesuchte Fachkräfte akzentuiert. Im Zuge der dynamischen weltwirtschaftlichen Erholung im Nachgang zur Corona-Krise haben sich die Rekrutierungsschwierigkeiten auch konjunkturbedingt zugespitzt. Die Attraktivität der Schweiz für ausländische Arbeitskräfte scheint allerdings ungebrochen. Im Jahr 2022 hat die Nettozuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit wie auch die Grenzgängerbeschäftigung vor dem Hintergrund einer starken Arbeitskräftenachfrage bei historisch tiefer Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vorjahr kräftig zugenommen. Diese Dynamik hielt auch im ersten Halbjahr 2023 weiter an.
Erhöhte Arbeitslosigkeit, geringes Sozialhilferisiko
Personen, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz zugewandert sind, sind einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Insbesondere Arbeitskräfte aus Süd- und Osteuropa, welche häufiger in instabilen, beispielsweise saisonalen Beschäftigungsverhältnissen tätig sind, weisen im Quervergleich einen erhöhten Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung auf. Im Unterschied dazu lag das Ausmass der Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen durch Freizügigkeitszugewanderte über die vergangenen Jahre auf sehr tiefem Niveau, tiefer sogar als für Schweizerinnen und Schweizer. Besonders selten sind Leistungsbezüge zu Beginn des Aufenthalts. Hinweise, wonach Freizügigkeitszugewanderte häufiger als Einheimische aufgrund prekärer Beschäftigungsverhältnisse auf Sozialhilfe angewiesen sind, finden sich keine.
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