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BAK: Bundespräsident Alain Berset zieht in Locarno eine kulturpolitische Bilanz


Bundesamt für Kultur (BAK)

04.08.2023, Locarno - Bei einem Treffen mit den Medien im Rahmen des Festivals von Locarno analysierte Bundespräsident Alain Berset die kulturpolitischen Entwicklungen seit Inkrafttreten des Kulturförderungsgesetzes 2012. Im Filmbereich wurde die Förderung mehrfach an die sich rasch wandelnden Rahmenbedingungen angepasst und damit die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Films gesichert. Der Bundespräsident betonte, dass den Filmsektor auch in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen erwarten. Diesen trägt die neue Kulturbotschaft 2025-2028 Rechnung, die bis im September in Vernehmlassung ist.


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Alain Bersets Amtsantritt am 1. Januar 2012 als Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern fiel zeitlich mit dem Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes (KFG) zusammen. Dieses Gesetz übertrug dem Bund zum ersten Mal eine klare und umfassende Verantwortung für die Kultur. Die Kulturbotschaft war das neue Instrument, das die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes festlegte. Alain Berset war zuständig für die Umsetzung der ersten Kulturbotschaft 2012-2015 und verantwortlich für die Ausarbeitung der drei folgenden (2016-2020, 2021-2024, 2025-2028).

Der Bundespräsident erwähnte als Beispiele dieser Kulturpolitik die Pflege der kulturellen und sprachlichen Vielfalt des Landes und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts etwa im Rahmen des Sprachunterrichts. Weitere Beispiele sind die Förderung der kulturellen Teilhabe und der Amateurkultur, die Neuorganisation der Schweizer Kulturpreise, mit denen das Kulturschaffen gewürdigt wird, sowie die Baukultur, bei der die Schweiz in Europa eine führende Rolle als Impulsgeberin und Koordinatorin einnimmt.

Die Corona-Pandemie erwies sich in mehrfacher Hinsicht als ein Schlüsselmoment für die Kultur. Der Bund stand vor der Herausforderung, das Kulturleben mit raschen und gezielten Unterstützungsmassnahmen vor dauerhaftem Schaden zu bewahren. Gleichzeitig musste er die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen. Dies hat der Bundesrat in der neuen Kulturbotschaft 2025- 2028 getan, die er im Juni dieses Jahres in die Vernehmlassung geschickt hat.

Wandel beim Film und in der Filmförderung

Ein besonderes Augenmerk richtete der Bundespräsident in Locarno auf den Filmsektor. Kein anderer Bereich der Kultur hat in den vergangenen zehn Jahren so umwälzende Entwicklungen durchgemacht wie der Film. Die Begleitung dieses Wandels durch den Bund war und bleibt von zentraler Bedeutung, ist doch die Förderung des Filmschaffens und der Filmkultur seit der Einführung des betreffenden Verfassungsartikels Ende der 1950er-Jahre eine primäre Aufgabe des Bundes.

Bundespräsident Berset nannte drei wichtige Anpassungen in der Filmförderung: Erstens, die Ersatzmassnahmen zugunsten der Filmschaffenden, die der Bund eingerichtet hat, nachdem der Schweiz als Folge der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative 2014 die Teilnahme am MEDIA- Programm der EU verwehrt wurde. Zweitens, die Einführung der Filmstandortförderung (FISS) im Jahr 2016.

Wesentlich war zudem drittens die Änderung des Filmgesetzes. Die Stimmbevölkerung hat dieses 2022 an der Urne angenommen. Es sieht ab 2024 eine Investitionspflicht für Streaming-Anbieter vor. Dieser erweiterte Kreis von Akteuren in der Filmförderung sowie die geänderten Produktions-, Vertriebs- und Konsumbedingungen erfordern eine umfassende Audiovisionspolitik. Der Bund ist derzeit daran, die Situation zu analysieren und die Perspektiven aufzuzeigen.


Medienkontakt:
Christian Favre, Co-Leiter Kommunikation Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Tel.: +41 58 485 62 61

Anne Weibel, Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur (BAK), Tel.: +41 79 662 05 21

Kontakt:
Bundesamt für Kultur (BAK)
Hallwylstrasse 15
3003 Bern

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