Migros steigert Lohnsumme um bis zu 2,5 % und gleicht damit die Teuerung aus


Migros-Genossenschafts-Bund

28.09.2023, In einem konstruktiven Dialog hat sich die Migros mit ihren Sozialpartnern geeinigt, die Lohnsumme für 2024 um bis zu 2,5 % zu erhöhen. Damit erhalten die Migros-Mitarbeitenden trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage einen Teuerungsausgleich. Zudem haben die dem L-GAV unterstellten Migros- Unternehmen ihre Mindest- und Referenzlöhne abgestuft angepasst oder sind in Umsetzung, wie in der letztjährigen Verhandlung bereits vereinbart.


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Die Migros hat für die Erhöhung der Lohnsumme 2024 eine Bandbreite von 2,1?% bis 2,5?% festgelegt. Zudem leisten Unternehmen, die eine Erhöhung unter 2,2?% gewähren, eine zusätzliche Einmalzahlung zum Ausgleich. Innerhalb dieser Lohnbandbreite werden nun bis Ende Oktober die unternehmensspezifischen Lohnerhöhungen der dem L-GAV unterstellten Unternehmen mit den jeweiligen lokalen Personalkommissionen (PeKo) verhandelt.

Mit dem diesjährigen Ergebnis will die Migros die Teuerung trotz der sich abkühlenden Schweizer Konjunktur für ihre Mitarbeitenden ausgleichen. Des Weiteren haben auf Basis der letztjährigen Verhandlung die dem L-GAV unterstellten Migros-Unternehmen ihre Mindest- und Referenzlöhne abgestuft angepasst oder sind dazu bereits in Umsetzung.

Die internen und externen Sozialpartner, die Landeskommission der Migros-Gruppe (LaKo), der Kaufmännische Verband Schweiz und der Metzgereipersonal-Verband der Schweiz zeigen sich zufrieden über das Resultat der Verhandlungen, mit dem die diesjährige Teuerung ausgeglichen werden konnte.

Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben
Die Migros ermöglicht eine flexible Elternzeit – wahlweise auch für den Elternteil, der nicht bei der Migros angestellt ist. Die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben wird seit jeher mit verschiedenen Arbeits- und Ferienmodellen gefördert. Zudem profitieren die Mitarbeitenden der Migros von attraktiven Mitarbeitendenkonditionen. Familien mit tiefem Einkommen erhalten seit dem 1. Januar 2023 überobligatorische Kinderzulagen.

Vorzugskonditionen für Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden der Migros, die dem L-GAV unterstehen, profitieren von grosszügigen Pensionskassenbeiträgen, die zu zwei Dritteln von der Arbeitgeberin getragen werden. Umfassende Zusatzleistungen erhalten die Mitarbeitenden ausserdem in Form von speziellen Mitarbeitendenangeboten, Treueprämien sowie zusätzlichen Cumulus-Punkten.

Garantiert fairer Lohn
Bei der Migros gilt die eiserne Regel: «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit». Für das «We Pay Fair»- Label führen Migros-Unternehmen die Lohngleichheitsanalysen in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum für Diversity & Inklusion (CCDI) der Universität St. Gallen durch.

Weitere Informationen:


Medienstelle MGB

Telefon 058 570 38 38

media@mgb.ch

Kontakt:
Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich

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