Logoregister

Massnahmen gegen die weitere EHD-Verbreitung ergriffen


Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

17.10.2023, Bern - Nachdem die Epizootische hämorrhagische Krankheit (EHD) vor ein paar Tagen erstmal bei einem Kalb in der Schweiz nachgewiesen wurde, ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Massnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche an. Die entsprechende Verordnung wurde heute publiziert und tritt morgen in Kraft. Zwischenzeitlich wurde ein zweiter Fall von EHD aus dem Kanton Jura gemeldet.


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Vergangene Woche verzeichnete die Schweiz den ersten EHD-Fall bei einem Kalb im Kanton Bern (siehe Medienmitteilung vom 11. Oktober 2023). Nun wurde ein zweiter Fall bei einer Kuh im Kanton Jura bestätigt. Da die Krankheit durch den Stich von Mücken übertragen wird, ist davon auszugehen, dass weitere Fälle auftreten werden. In der Schweiz gehört EHD zur Kategorie der zu bekämpfenden Tierseuchen. Die Sterblichkeit bei Nutztieren ist sehr gering. Es besteht keine Verpflichtung, infizierte Tiere zu töten, sofern sie nicht schwer erkrankt sind. Dasselbe gilt für die übrigen Tiere der Betriebe.

Erläuterung zur Verordnung Mit der Verordnung über die «Massnahmen zur Bekämpfung der EHD» treten Einschränkungen im internationalen Handel in Kraft. Verboten ist der Export von lebenden Tieren, die für EHD empfänglich sind Für die Ausfuhr von Zuchtmaterial, das heisst Samen, Eizellen und Embryonen gibt es Auflagen. Für den Tierverkehr im Inland gibt es keine Einschränkungen.

Bekämpfung Da es zurzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen die EHD gibt, beschränkt sich die Bekämpfung auf die Eindämmung der Weiterverbreitung der Seuche durch die Sperre der betroffenen Betriebe (es dürfen keine Tiere aus dem betroffenen Betrieb weggebracht oder in den Betrieb eingeführt/eingebracht werden). Bei der EHD ist die Sperre von langer Dauer: Sie kann erst wieder aufgehoben werden, wenn alle empfänglichen Tiere im Bestand zweimal im Abstand von mindestens 60 Tagen negativ auf EHD getestet worden sind. Dabei darf keine neue Ansteckung festgestellt worden sein.

Die Epizootische hämorrhagische Krankheit EHD (englisch für epizootic haemorrhagic disease) kann plötzliches hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Blutungen an verschiedenen Körperstellen und Fressunlust verursachen. Blutiger Durchfall kann ebenfalls auftreten. Viele Fälle verlaufen jedoch mild. Von den Nutztieren sind die Rinder am stärksten betroffen, wobei die klinischen Symptome der EHD nicht von denjenigen der Blauzungenkrankheit zu unterscheiden sind. Schafe und Ziegen können ebenfalls angesteckt werden, zeigen aber selten erkennbare Symptome. Die Tierseuche unterliegt der Meldepflicht. Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen müssen dem Tierarzt oder der Tierärztin gemeldet werden. Sie ist für den Menschen ungefährlich: Weder ist sie übertragbar, noch stellt der Verzehr von Produkten, die von einem infizierten Tier stammen, eine Gefahr dar.


Medienkontakt:
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
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Tel. 058 463 78 98
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Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Schwarzenburgstrasse 155
3003 Bern

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