Bundesrat empfiehlt Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zur Ablehnung

05.04.2024, Bern - Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab. Die Initiative verlangt allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, weil ihr Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte, etwa für die Arbeit der Polizei.
In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.
Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug.
Argumente des Initiativkomitees
Für das Initiativkomitee geht es darum, weiterhin frei über den eigenen Körper entscheiden zu können. Dieser sei die letzte Bastion der Freiheit. Der Mensch sei nur frei, wenn er in Eigenverantwortung selbst bestimmen könne, was in den Körper gelange, und nicht die Politik.
Argumente des Bundesrats und des Parlaments
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die körperliche Unversehrtheit ist bereits heute als Grundrecht in der Verfassung verankert. Niemand darf ohne Zustimmung geimpft werden. In Ausnahmesituationen können vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen dazu beitragen, das Gesundheitssystem zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern.
Die Initiative ist zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie grundsätzlich alle Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst, die in irgendeiner Weise auf den menschlichen Körper einwirken. Welche Folgen die Annahme der Initiative beispielsweise auf die Arbeit der Polizei (beispielsweise Festnahmen, Durchsuchungen) hätte, würde von der konkreten Umsetzung und der Rechtsprechung abhängen.
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